Vertreter dubioser Firmen kontaktieren immer wieder gezielt Besitzer von Brockhaus- oder Bertelsmann-Lexika-Sammlungen unter dem Vorwand, die Sammlung für einen Verkauf in Augenschein zu nehmen und/oder sie mit vermeintlich wertvollen Büchern zu erweitern (sog. *Faksimile). Oftmals wird durch geschickte Gesprächsführung ein Vor-Ort-Termin beim potentiellen Opfern vereinbart. Die Polizei warnt vor der Betrugsmasche, der vornehmlich ältere Menschen zum Opfer fallen.
Welche Methode steckt hinter der Betrugsmasche? Vertreter dubioser Firmen nehmen zunächst telefonisch Kontakt mit ihren Opfern auf und behaupten dann, entweder die Buchsammlung gewinnbringend an interessierte Sammler veräußern oder den Wert der bereits erworbenen Buchsammlung erheblich steigern zu wollen. Ziel der Vertreter ist es - in beiden Fällen - weitere Exemplare (*Faksimile) zu horrenden Preisen zu verkaufen. Um festzustellen, durch welche Exemplare die bisherige Sammlung ergänzt werden soll, müssen die Vertreter die bereits erworbenen Bücher in Augenschein nehmen. Das geht natürlich nur bei den potentiellen Opfern zu Hause.
Bei diesen Vor-Ort-Terminen werden den Lexika-Besitzern oftmals hohe Summen in Aussicht gestellt, die mit dem Verkauf der Buchsammlung verdient werden könnten - sofern sie beispielsweise ein weiteres kostspieliges Buch erwerben, um ihre Sammlung zu komplettieren. Anschließend wird den Opfern ein Vertrag zum Unterzeichnen vorgelegt. In vielen Fällen bieten die dubiosen Vertreter auch die Vermittlung eines Bankkredits zur Finanzierung an.
So erwarb eine Rentnerin aus Neubrandenburg im Laufe der letzten Jahre mehrere Faksimile, für die sie bisher rund 20.000 Euro zahlte. Die Sammlung war als Rücklage für ihren Neffen gedacht. Nun stand erneut ein dubioser Vertreter vor ihrer Haustür. Unter dem Vorwand ihre Sammlung zu vervollständigen verkaufte er ihr ein Buch zu einem Preis in Höhe von 15.000 Euro. Da sie nicht über so viel Geldvermögen verfügte, musste sie einen Kredit aufnehmen. Rund 3.000 Euro zahlte sie an, bevor die Tochter dem Betrug auf dich Schliche kam und sie die Polizei und den Verbraucherschutz informierte. Sie widerrief gemeinsam mit ihrer Mutter den letzten Kreditvertrag.
Die Polizei rät: Lassen Sie sich grundsätzlich nicht zur Unterzeichnung von Verträgen an der Haustür hinreißen. Halten Sie vorher Rücksprache mit Verwandten oder anderen Vertrauenspersonen und gleichen Sie ab, wie hoch der Verkaufswert der entsprechenden Güter tatsächlich z. B. in Antiquariaten oder im Internet ist. Sollten Sie kürzlich Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden sein, dann machen Sie von ihrem 14-tägigen Rücktrittsrecht gebrauch, erstatten Sie Strafanzeige und wenden Sie sich an den Verbraucherschutz.
Sollte es weitere Geschädigte geben, die sachdienliche Hinweise zu Tatverdächtigen oder ihren Methoden geben können, dann können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden und Strafanzeige erstatten.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
*Der Begriff "Faksimile" wird im heutigen Sprachgebrauch für die originalgetreue Nachbildung eines historischen Dokuments genutzt.