Betrügerische Haustürgeschäfte in MV
Mecklenburg-Vorpommern: Betrug mit Handwerkerleistungen insbesondere Dachdeckerarbeiten

Dem LKA in Mecklenburg-Vorpommernliegen aktuell Erkenntnisse über vermehrte Fälle von betrügerischen Haustürgeschäften in Verbindung mit Handwerkerleistungen und dabei zurzeit insbesondere Dachdeckerarbeiten vor. Seit Jahresbeginn mussten bereits zwei vollendete Fälle nach § 263 StGB (Betrug) aufgenommen werden. Darüber hinaus wurden vermeintliche Betrüger der Polizei in weiteren Fällen gemeldet oder sind polizeilich festgestellt worden, bevor es zu betrügerischen Handlungen gekommen ist. Es ist jedoch von einer Dunkelziffer, also der Polizei bisher unbekannten Fällen auszugehen. Bei dem hier vorliegenden Modus Operandi des betrügerischen Haustürgeschäfts in Verbindung mit Handwerkerleistungen reisen die Tatverdächtigen durch das Land und bieten an der Haustür, zumeist älteren Personen, vermeintlich schnelle und preiswerte Reparaturen am Haus an. Ein Vertrag wird direkt vor Ort mündlich abgeschlossen. Im Zuge der Arbeiten oder nach Abschluss dieser verlangen die Täter ein Vielfaches mehr als den vereinbarten Betrag, u.a. aufgrund vermeintlich höherer Materialkosten. Den Betrag sollen die Geschädigten in bar und sofort begleichen.
Wenn die Geschädigten den gestiegenen Geldforderungen nicht nachkommen, wirken die Betrüger mitunter verbal massiv auf diese ein, um sie dadurch zu verunsichern und unter Druck zu setzen. Aus Angst und Unwissenheit wird der Betrag mitunter bezahlt. Teilweise fuhren die Betrüger die Geschädigten zur nächsten Bankfiliale, um zusammen das Geld abzuholen. In den letzten Wochen sind vermehrt Feststellungen in Zusammenhang mit einer Tätergruppierung bekannt geworden, welche in der oben genannten Art und Weise Dachdeckerarbeiten für ihre betrügerischen Handlungen nutzt. Es können jedoch auch andere vielfältige Handwerkerarbeiten durch potentielle Täter zur Anwendung kommen. Polizeilich ist bekannt, dass es seit Jahren bundesweit reisende männliche Tätergruppierungen gibt, die polizeilich schon in fast allen Bundesländern festgestellt worden sind. Die bisher der Polizei in 2025 bekanntgewordenen vollendeten beiden Fälle waren im Landkreis Nordwestmecklenburg und Rostock zu verzeichnen.
Polizeiliche Feststellungen zeigen aber, dass die derzeitige Gruppe im gesamten Land unterwegs ist. Beim Sachverhalt im Landkreis Nordwestmecklenburg wurde ein mündlicher Vertrag über die Reparatur der Dachrinnen an einem Haus abgeschlossen, welche ca. 1.000 Euro kosten sollte. Nach erbrachter Leistung verlangten die Täter plötzlich 13.000 EUR. Täter und Geschädigte einigten sich dann auf 4.500 Euro. Unter dem Vorwand das Geld bei der Bank abholen zu müssen verließ die Geschädigte ihr Grundstück. Die vier männlichen Täter folgten ihr jedoch. Von der Bank wurde die Polizei alarmiert, so dass die Zahlung verhindert werden konnte. Gegen die vier Männer wurde eine Strafanzeige aufgenommen. Auch beim Sachverhalt im Landkreis Rostock wurden vermeintlich günstige und schnelle Dachdeckerarbeiten durch drei männliche Personen angeboten. Mündlich verständigten sich beide Parteien auf den Betrag von ca. 1.500 Euro inkl. Material- und Arbeitskosten, um die Scheune des geschädigten Ehepaars neu einzudecken. Während der Arbeiten wollten die Tatverdächtigen den Preis plötzlich neu verhandeln. Als die Geschädigten aufgrund dessen die Dienstleistung nicht mehr fortsetzen wollten und eine Rechnung verlangten, wurden sie durch die Männer bedroht. Diese forderten Bargeld für die getätigte Arbeit am Dach. Die Männer wurden aufgefordert das Grundstück zu verlassen, was sie daraufhin taten.
Das Landeskriminalamt rät:
Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen jemand etwas an Ihrer Haus- oder Wohnungstür in aufdringlicher Art und Weise verkaufen möchte oder auf sofortige Zahlung drängt. Aufforderungen zu Sofortzahlungen bei Beträgen über 50EUR sind gesetzlich verboten. Sie sollten immer die Möglichkeit haben, auf Rechnung zu kaufen. Gehen Sie auf keine vermeintlich günstigen Haustürgeschäfte mit Handwerksarbeiten gegen Barzahlung ein. Sogenannte "Haustürgeschäfte" sind ein legitimer Weg, Waren zu (ver-)kaufen. Der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD) verpflichtet seine Mitglieder jedoch zu besonderen Standards, die Kunden über das gesetzliche Verbraucherrecht hinaus ein erweitertes Widerrufsrecht und eine um ein Jahr verlängerte Beweislastregelung bei mangelhafter Ware bieten. Der Verband bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzlich ein Schlichtungsverfahren in Streitfällen an.