Durch die zunehmenden Infektionsfälle in den Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse ergreift die Landesregierung weitere Maßnahmen im Pflege- und Sozialbereich. So ist seit dem 16. Dezember 2020 die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung in Kraft getreten. Das Land organisiert zudem zusätzliche Hilfen insbesondere für die Durchführung der Testungen. Zudem benötigen Besucher ab sofort einen negativen Corona-Schnelltest, um Eintritt in Pflegeheime zu bekommen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat inzwischen 200.000 Schnelltests für Pflege- und Behindertenheime ausgeliefert.
„Wir wollen in einer gemeinsamen Kraftanstrengung unsere Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen noch stärker schützen. Gleichzeitig sollen die Einrichtungen geöffnet bleiben. Mir ist es ein dringendes Anliegen, dass die besonders schutzbedürftigen Menschen nicht isoliert werden und gerade in der Weihnachtszeit Besuch empfangen können“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese in Schwerin.
Wichtige Änderungen bzw. Regelungen sind:
Angepasste Besuchsregelungen in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe:
- ab 7-Tages-Inzidenz von 50 ein fester Besuchender (Besuch täglich möglich)
- ab 7-Tages-Inzidenz von 100: gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an drei Tagen pro Woche
- ab 7-Tages-Inzidenz von 200 gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an einem Tag pro Woche
- ab 21. Dezember 2020 ist ein negativer Test des Besuchenden notwendig (in der Regel PoC-Antigen-Test durch die Einrichtung); Zutritt auch bei Vorlage von PCR-Test (innerhalb als 72 Stunden) möglich
Drese: „Um den Schutz zu gewährleisten und gleichzeitig die soziale Teilhabe nicht auszuschließen, ermöglichen wir vorübergehend bis zum 20. Dezember den Zutritt von Besuchenden mit FFP2-Maske, wenn Tests nicht zur Verfügung stehen.“
Testkonzept
- Für alle Pflegeeinrichtungen (einschließlich der ambulanten Pflege und Tagespflege) und Angebote der Eingliederungshilfe (einschließlich besonderer Wohnformen und WfbM) ist ein Testkonzept auf Grundlage der Coronatest VO verpflichtend.
Testpflicht des Personals
- Die neue Verordnung enthält die Verpflichtung, das Personal regelmäßig zu testen: mindestens zweimal pro Woche ab 21. Dezember 2020/ mindestens einmal pro Woche bis einschließlich 20. Dezember 2020
Das Land beschafft darüber hinaus 400.000 zusätzliche Testkits für die den Pflege- und Behinderteneinrichtungen. 200.000 Tests stehen dabei direkt in den nächsten Tagen zur Verfügung. „Zur Durchführung der Testungen und als helfende Hände sollen außerdem Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zum Einsatz kommen, die damit die Einrichtungsträger personell unterstützen. Ich bin dem Kommandeur des Landeskommandos Mecklenburg-Vorpommern, Brigadegeneral Markus Kurczyk, sehr dankbar für die zugesagte Unterstützung“, sagte Ministerin Drese.