Der Bundesrat berät am kommenden Freitag über eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dabei werden zwei Anträge beraten, die Mecklenburg-Vorpommern mit mehreren anderen Bundesländern eingereicht hat mit dem Ziel, die Mobilfunkversorgung in Deutschland flächendeckend zu verbessern.
„Zum einen geht es um die Vergabe der Mobilfunkfrequenzen. Aus der Zeit, als Mobilfunk noch als Luxusgut galt, stammt das Vorgehen, die Frequenzen meistbietend zu versteigern. Das heißt, die Mobilfunkanbieter bezahlen Millionenbeträge für diese Frequenzen, die sie dann zurück erwirtschaften müssen. Diese Versteigerungen sind also nicht darauf angelegt, eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, die heute quasi wie eine Daseinsvorsorge zu sehen ist“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Der Entwurf zur TKG-Novelle sieht weiterhin diese Versteigerung vor. Das wollen wir ändern.“
Die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben deshalb beantragt, dass neben der Auktion auch Ausschreibungen oder andere Verfahren anzuwenden sind, wie sie auch anderen europäischen Staaten bereits erfolgreich anwenden. Das Verfahren müsse abhängig davon getroffen werden, wie die Versorgungserfordernis in den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten aussieht, die dazu anzuhören sind.
„Wir wollen erreichen, dass die Frequenzen nicht an den vergeben werden, der am meisten bezahlt, sondern an den, der am besten beweist, dass er schnell die flächendeckende Versorgung gewährleisten kann. Das heißt, gegebenenfalls kann die Frequenz auch kostenlos vergeben werden, wenn dafür schnelle und flächendeckende Versorgung angeboten wird“, erläutert Christian Pegel.
Der zweite Antrag, den M-V mit Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein eingereicht hat, soll greifen für den Fall, dass es doch wieder zur Versteigerung von Frequenzen kommen sollte: „Dann soll wenigsten geregelt werden, dass die Gebühren nicht bei Erwerb der Frequenz fällig werden, sondern erst dann, wenn die gekauften Frequenzen tatsächlich frei werden“, sagt Christian Pegel und begründet: „Bislang bezahlen die Mobilfunkanbieter riesige Summen für eine Frequenz, die sie in der Regel erst einige Jahre später nutzen können. Das heißt, dieses Geld ist für mehrere Jahre gebunden und kann nicht investiert werden.“
Die Novelle des TKG ist erforderlich, um eine EU-Richtlinie umzusetzen, die u. a. folgende Ziele hat: Ausbau und Nutzung von Netzen mit sehr hoher Kapazität, Gewährleistung eines nachhaltigen und wirksamen Wettbewerbs sowie Interoperabilität der Telekommunikationsdienste und zugleich Gewährleistung der Zugänglichkeit und Sicherheit von Netzen und Diensten sowie die Wahrung der Interessen der Endnutzer.
Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats hat den Anträgen bereits zugestimmt. „Ich bin optimistisch, dass wir – mit den aufgrund ihrer Größe und Einwohnerzahl einflussreichen Bundesländern an unserer Seite – den Antrag durchbekommen“, so Christian Pegel. Gelingt dies, übernimmt der Bundesrat den Inhalt in seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf, bevor er diesen an die Bundesregierung und diese dann an den Bundestag weiterleitet. Der zweite Antrag zur Entkopplung von Versteigerung und Gebührenzahlung wird bei Zustimmung als Bitte weitergeleitet zu prüfen, ob diese Änderung umsetzbar ist.