Trotz der geplanten system- und zeitgerechten Übertragung des Tarifabschlusses der Länder vom 9. Dezember 2023 auf den Beamtenbereich besteht in Mecklenburg-Vorpommern ohne weitere Maßnahmen kein ausreichender Lohnabstand zum Bürgergeld. Deswegen hat die Landesregierung jetzt gehandelt und das Besoldungsstrukturgesetz, das den Abstand herstellt, am 19. Dezember 2023 im Kabinett beschlossen. Im nächsten Schritt wird es dem Landtag zugeteilt.
Im Vorfeld fand ein intensiver Austausch mit den Gewerkschaften und dem Richterbund statt. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und sieht folgende Schwerpunkte vor:
- Die Eingangsbesoldung wird für Nachwuchskräfte attraktiver. Hierfür werden die Beträge in der jeweils ersten Stufe um 3 Prozent, in der jeweils zweiten Stufe um 2 Prozent und der jeweils dritten Stufe um 1 Prozent angehoben.
- Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern werden ebenfalls Verbesserungen geschaffen. Im Mittelpunkt steht die Anhebung des Familienzuschlags um ca. 50 Euro je Kind. Zusätzlich soll mit dem Weihnachtsgeld für jedes Kind ein Sonderbetrag in Höhe von 300 Euro gezahlt werden.
Finanzminister Dr. Heiko Geue fasst die Beweggründe für die Entscheidungen des Besoldungsstrukturgesetz zusammen: „Ein ausreichender Lohnabstand ist Ausdruck der Wertschätzung für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten in unserem Land. Deswegen erhöhen wir Zuschläge und machen die Eingangsbesoldung attraktiver. Und all diejenigen, die sich noch in der niedrigsten Besoldungsstufe befinden, sollen von A4 nach A5 befördert werden. Das macht den Abstand noch einmal größer. Darüber freue ich mich.“