Berner Konvention setzt Schutzstatus des Wolfes herab
Minister Backhaus begrüßt Entscheidung der Berner Konvention
Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat den Kommissionsvorschlag, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen, angenommen. Die Änderung wird am 7. März 2025 in Kraft treten. Anschließend kann die EU die entsprechenden Anhänge der Habitat-Richtlinie anpassen. Die Kommission plant, eine entsprechende gezielte Gesetzesänderung vorzuschlagen, die vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden muss. Dazu erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus: „Die Entscheidung des ständigen Ausschusses ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem aktiven Wolfsmanagement in Deutschland.
Mecklenburg-Vorpommern hatte sich immer wieder dafür stark gemacht, diesen Weg zu gehen. Leider hatte die Bundesumweltministerin das Verfahren unnötig verzögert, indem sie eine untaugliche Regelung der sogenannten „Schnellabschüsse“ einem geordneten rechtssicheren Verfahren den Vorzug geben hat. Jetzt hoffe ich, dass der Bund – so wie es die Umweltministerkonferenz Ende der vergangenen Woche beschlossen hat – sofort damit beginnt, die erforderlichen Rechtsanpassungen vorzunehmen. Es darf nicht erst abgewartet werden, bis die EU auf den Beschluss des Ständigen Ausschusses reagiert hat. Ich gehe davon aus, dass man auch in Brüssel jetzt zügig in die Vorbereitung geht, die Anhänge der FFH-Richtlinie anzupassen. Hier nehme ich die Kommissionspräsidentin von der Leyen beim Wort.“