Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat am Freitag mit einem Hinweisschreiben an alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen, Waldorfschulen, sowie Abend- und Fachgymnasien im Land die Bedingungen definiert, nach denen im zweiten Schulhalbjahr Noten vergeben werden sollen. Zudem werden die Prüfungsordnungen zur Abiturprüfung und zur Mittleren-Reife-Prüfung angepasst, um Schülerinnen und Schülern unter den aktuellen pandemiebedingten Voraussetzungen die bestmögliche Unterstützung und Vorbereitung zukommen zu lassen.
„Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern haben in den vergangenen Wochen und Monaten wegen der Corona-Pandemie Einschränkungen im Unterricht hinnehmen müssen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mit den konkreten Regelungen entlasten wir nicht nur die Lehrkräfte, sondern begegnen auch den nachvollziehbaren Besorgnissen der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf die anstehenden Prüfungen.“
„Wichtig ist, dass den Schülerinnen und Schülern für ihre Abschlüsse keine langfristigen Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen. Deshalb bin ich sehr froh, dass klar ist, dass die Bundesländer die Abiture gegenseitig anerkennen werden und dass sichergestellt wird, dass die in diesem Jahr erworbenen Abschlüsse überall als gleichwertig anerkannt werden“, so Martin.
Im Einzelnen regelt die „Dritte Verordnung zu Änderungen im Schulrecht infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ unter anderem:
- Abiturprüfungsverordnung:
Neben einer weiteren Reduzierung der Anzahl der verpflichtenden Klausuren und sonstigen Leistungen werden unter anderem besondere Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen vorgenommen. - Leistungsbewertungsverordnung:
Es erfolgt eine weitere Reduzierung der Anzahl der verpflichtenden Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen. - Kontingentstundentafelverordnung:
Es werden weitere Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Umsetzung der Stundentafel eröffnet. - Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung:
Die Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen betreffen insbesondere die praktischen Prüfungsteile und den Einsatz der Lehrkräfte im Prüfungsverfahren. - Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Freien Waldorfschulen:
Auch hier werden Anpassungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen vorgenommen. Diese betreffen die praktischen Prüfungsteile. - Arbeit an den Musikgymnasien, Sportgymnasien und die Beschulung hochbegabter Schülerinnen und Schüler:
Für das Aufnahmeverfahren an genannten Spezialgymnasien werden Flexibilisierungen vorgenommen. - Einschulungsuntersuchungen:
Kann eine schulärztliche Untersuchung vor der Einschulung ohne Verschulden der Erziehungsberechtigten nicht stattfinden, wird das Kind trotzdem eingeschult. Die Untersuchung wird dann sobald wie möglich nachgeholt.
Die Regelungen gelten ab den Winterferien.