BDE kritisiert Elektro-Gesetz als ambitionslos
Geplante Maßnahmen helfen nur wenig gegen Batteriebrände in den Recyclinganlagen
Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2024 einen Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) verabschiedet. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. sieht seine Erwartungen bei der Novelle des ElektroG nicht erfüllt und kritisiert, dass der vorliegende Entwurf die Brandrisiken durch in Altgeräten verbaute Lithium-Ionen-Akkus nicht effektiv vermindern wird. Dazu BDE-Präsidentin Anja Siegesmund: „Das Kabinett begegnet den Herausforderungen durch zunehmende Batteriebrände höchstens mit Trippelschritten. Das wird der Entsorgungsbranche nicht gerecht, welche die Lasten falsch entsorgter akkubetriebener Altgeräte auch künftig allein tragen muss.“ Die gesetzlich vorgeschriebene Sammelquote von Elektroaltgeräten wird aus Sicht des Verbands durch neue kosmetische Änderungen bei der Handelsrücknahme auch in Zukunft nicht erreicht werden. Hier fordert der Verband, Hersteller und Handel stärker in die Pflicht zu nehmen.
Als einen richtigen, wenn auch kleinen, Schritt in Richtung sichere Entsorgung sieht der BDE die Pläne zum so genannten „Thekenmodell“, wonach das Fachpersonal auf den kommunalen Wertstoffhöfen die Altgeräte entsprechend entgegennehmen und bruchsicher erfassen muss. BDE-Präsidentin Anja Siegesmund: „Es kommt nun darauf an, diese sinnvolle Regelung auch möglichst zügig flächendeckend in allen Regionen umzusetzen. Eine bruchsichere Erfassung in den Containern verhindert nicht nur Brände, sondern kann auch die Wiedergewinnung von Wertstoffen aus den Altgeräten begünstigen.“
Der Kabinettsbeschluss sieht strengere Rücknahmeregeln für Einweg-E-Zigaretten vor. Diese Produkte stellen durch ihre Größe und die große Verbrauchs- und Entsorgungsmenge ein besonderes Brandproblem in der Entsorgung dar. Als Fehlwürfe landen sie in nahezu allen Abfallströmen, vom Altpapier über den Gelben Sack bis hin zum Restmüll. Aber eher selten im dafür vorgesehenen Elektroschrott. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Einweg-E-Zigaretten ab sofort auch dort zurückgegeben werden können, wo sie verkauft werden. BDE-Präsidentin Anja Siegesmund sagt dazu: „Bei so vielen Brandherden in der Entsorgung bedarf es konsequenter Maßnahmen und einen klaren politischen Willen zur Verhinderung der Brände. Statt schwer kontrollierbare Rücknahmepflichten für Kioske und E-Zigaretten-Händler, brauchen wir ein Verbot der unsinnigen Einweg-E-Zigaretten. Das sagt nicht nur der BDE, das fordert auch der Bundesrat. Länder wie Belgien machen vor, dass ein nationales Verbot umgesetzt werden kann. Hier sollte sich auch Deutschland ein Beispiel nehmen.“
Insgesamt spiegelt der Entwurf der Bundesregierung die akuten Brandgefahren bei der Entsorgung batteriebetriebener Elektroaltgeräte nicht wider. „Wir stehen am Anfang einer gefährlichen Entwicklung, welche die Entsorgungsinfrastruktur bedroht und Kreislaufwirtschaftsziele gefährdet. Wir brauchen daher über das ElektroG hinausgehend Regularien, welche in Form eines Batteriepfands und eines herstellerfinanzierten Fonds die Lasten der Brandprävention und des Brandschutzes auf viele starke Schultern verteilt,“ so Anja Siegesmund.