Entgegen dem Trend und den negativen Prognosen zur Bevölkerungsdichte gab es in Waren (Müritz) erfreulicher Weise in den vergangenen Jahren eine positive Einwohnerentwicklung. Hatte das Heilbad 2004 noch 21.012 Einwohner waren es 2017 insgesamt 21.332 registrierte Warener, also ein Zuwachs von 1,2 Prozent. Bis 2020 wurde auch weiterhin von einer stabilen Tendenz ausgegangen. Die Kehrseite der Medaille: „Die Nachfrage nach Wohnungen und Eigenheimstandorten kann gegenwärtig sowohl durch die Stadt als auch durch freie Immobilienmakler nicht befriedigt werden.“ Aus diesem Grund werden weiterhin neue Wohngebiete und Baugrundstücke erschlossen.
Neben dem Wohngebiet Warensberg wurden auch das Wohngebiet Mozartstraße, B-Plan 80, erschlossen sowie das Wohngebiet B-Plan 24 A auf dem Papenberg in die Erschließungsplanung aufgenommen. Hierzu informiert die Stadtverwaltung Waren (Müritz) wie folgt:
Erschließung Wohngebiet Mozartstraße, B-Plan 80
Die Erschließungsarbeiten wurden am 25. Juni 2020 abgenommen. Die vier Baugrundstücke sind somit erschlossen. Die Schlussrechnungslegung vom Baubetrieb ist erfolgt. Die Baumaßnahme umfasste ein Investitionsvolumen in Höhe von 183.427,22 Euro.
Erschließung Wohngebiet B-Plan 24 A auf dem Papenberg
Die planerische Vorbereitung der Erschließung ist bis zu dem Stand der Vorplanung erarbeitet worden. Derzeit ruht die Bearbeitung der Erschließungsplanung. Das Bebauungsplanungsverfahren läuft aktuell. Der Satzungsbeschluss ist erfolgt und im 4. Quartal 2020 wurde die Satzung rechtskräftig. Die Erschließungsplanungen sollen in 2021 begonnen werden. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind für 2021 und die Folgejahre beantragt. Die Baumaßnahme umfasst ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von acht Millionen Euro und wird voraussichtliche 2025 fertiggestellt sein.
Da die Stadt Waren (Müritz) nur einen Wohnungsleerstand von ca. 0,95 Prozent aufweist (31.12.2017), wurde Waren (Müritz) als eine von vier Städten in Mecklenburg-Vorpommern und als einziges Mittelzentrum in das Sonderprogramm zur Gewährung von Zuschüssen für die soziale Wohnraumförderung aufgenommen. Mit Hilfe dieses Förderprogramms soll der soziale Mietwohnungsbau in der Stadt gefördert werden. Städtebauliches, aber auch gesellschaftliches Ziel ist neben dem sozialen Wohnungsbau auch die Schaffung von Wohnraum durch Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung (8 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Gerade Deutschland hinkt bei der Eigentumsbildung von Wohnraum dem europäischen Markt hinterher. Die finanziellen Voraussetzungen stellen sich gegenwärtig sehr günstig dar, um einer breiten Bevölkerungsschicht den Traum vom Eigenheim zu ermöglichen. In den letzten Jahren wurden in der Stadt zwischen 30 bis 70 Wohngebäude errichtet, ca. 38 Prozent davon entfielen auf den klassischen Einfamilienhausbau mit ein bis zwei Wohneinheiten.