Das Bundesausbildungsförderungsgesetz - kurz BAföG - wird heute 50 Jahre alt. Seit Einführung des BAföG haben mehr als 4,8 Millionen Menschen in Deutschland ihre Ausbildung durch das BAföG finanziert.
"Das BAföG hat dazu geführt, dass in Deutschland eine gute Ausbildung nicht mehr von dem Einkommen der Eltern abhängig ist", sagte Bildungsministerin Bettina Martin anlässlich des Jubiläums. "Das BAföG ist eine Erfolgsgeschichte, die den Bildungsstandort Deutschland gestärkt hat."
Auch in Mecklenburg-Vorpommern profitieren viele Studierende, Schülerinnen und Schüler von der Ausbildungsförderung. Rund 2.800 Schülerinnen und Schüler sowie 6.585 Studierende bekommen monatliche Leistungen. Das sind 19% der Studierenden und 26% der Schülerinnen und Schüler. Für Schülerinnen und Schüler handelt es sich dabei um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Studierende erhalten die Summe zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen.
Noch im Herbst 2021 soll die Antragstellung für Studierende und Schülerinnen und Schüler wesentlich vereinfacht werden. Anträge können dann in Mecklenburg-Vorpommern auch digital gestellt werden. Das so genannte BAföG digital vereinfacht die Antragstellung erheblich. Mit einfachen und verständlichen Fragen wird zuerst das für die Förderung zuständige Amt ermittelt und dann durch Eingabe nur der notwendigen Daten der Förderungsantrag zusammengestellt.
Martin weiter: „Das BAföG ist eine Erfolgsgeschichte und ein wichtiger Baustein in der Lebensplanung vieler junger Menschen." Dafür sei es auch erforderlich, die Regelungen des BAföG an die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen anzupassen. Schon in den vergangenen 50 Jahren, so Martin, sei es gelungen, das BAföG immer wieder bedarfsgerecht anzupassen. Wenn in jüngster Zeit der Anteil der Studierenden, Schülerinnen und Schüler, die BAföG empfangen, gesunken sei, so müsse der Bund einer solchen Entwicklung entgegensteuern. Sorgen vor Verschuldung, ein Teilzeitstudium oder ein Fachrichtungswechsel dürften junge Menschen nicht davon abhalten, eine akademische Ausbildung aufzunehmen.