Sozialministerin Stefanie Drese hat in der jüngsten Sitzung des Kabinetts über den Start des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. Januar 2024 informiert.
„Wir wollen damit die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben gezielt weiter voranbringen“, verdeutliche Drese am Dienstag in Schwerin. „Dafür stehen Mittel in Höhe von insgesamt elf Millionen Euro aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe zur Verfügung“, so die Ministerin.
Das Landesprogramm zur Förderung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurde vom Sozialministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet.
Drese verwies darauf, dass die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen auch in Mecklenburg-Vorpommern niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung sei. Ihnen gelinge es seltener eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. „Und dass, obwohl arbeitslos gemeldete Menschen mit Behinderung im Durchschnitt besser ausgebildet sind als Vergleichsgruppen“, so die Ministerin.
Drese: „Genau hier setzen wir mit dem neuen Landesprogramm an und unterstützen Arbeitgeber bei der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Durch Prämien sollen Unternehmen für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen motiviert und für die Förderung der betrieblichen Inklusion gewonnen werden.“
Ab dem 1. Januar 2024 können Arbeitergeber Anträge beim Inklusionsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales stellen. Für die Umsetzung des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ steht auch die Bundesagentur für Arbeit als Kooperationspartner zur Verfügung.
Drese: „Ich appelliere dringend an alle Unternehmen im Land, die Menschen mit Behinderung viel stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.300 privaten und öffentlichen Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten rund die Hälfte eine Ausgleichsabgabe zahlt, da sie gar keinen oder zu wenige schwerbehinderte Menschen angestellt haben. Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen müssen. Viele von ihnen sind motiviert, gut ausgebildet und stellen eine Bereicherung im Betrieb dar. Hierfür stehen vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.“
Was ist die Ausgleichsabgabe?
In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.