Mecklenburg-Vorpommern geht einen weiteren wichtigen Schritt, um die Qualität in den Kitas zu erhöhen. Dafür ändert das Land das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG). Im Kern sollen Auszubildende zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige (ENZ) im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Fachkräfteschlüssel angerechnet werden.
„Die Nicht-Anrechnung ist eine echte Qualitätsverbesserung in unseren Kitas“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dadurch können bis Ende 2025 insgesamt rund 260 Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich eingestellt werden. Damit verbessern wir die Arbeitsbedingungen und sorgen für mehr Fachpersonal vor Ort, das die Kinder fördern, betreuen und begleiten kann“, so Oldenburg.
ENZ-Auszubildende sollen ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/2024 schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Bislang erfolgt im ersten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 30 Prozent auf den Fachkräfteschlüssel und im zweiten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 40 Prozent. Das heißt, wenn eine Kita zum Beispiel jeweils zwei Auszubildende im ersten und zweiten Ausbildungsjahr beschäftigt, stehen dieser Kita anderthalb Stellen für Erzieherinnen bzw. Erzieher weniger zur Verfügung.
„Mit der Änderung reagieren wir auf Kritik von Kita-Trägern, als die Ausbildung eingeführt wurde. Damals richtete sich die Kritik gegen die Anrechnung im ersten Ausbildungsjahr“, erläuterte die Ministerin. „Wir gehen jetzt sogar einen Schritt weiter und schreiben auch die Nicht-Anrechnung des zweiten Ausbildungsjahres auf den Fachkräfteschlüssel fest. Die Kosten dafür trägt allein das Land. Von 2023 bis 2025 schlägt die Nicht-Anrechnung mit insgesamt über 15 Millionen Euro zu Buche. Diese große Investition dürfen wir nicht klein reden“, betonte sie.