Für Personen mit positivem Selbst- oder Schnelltest sowie mit positivem PCR-Test und für enge Kontaktpersonen gilt eine Absonderungspflicht für die Dauer von zehn Kalendertagen. Die Regelungen hierzu sind auf der Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte unter „Corona“ abrufbar.
Es besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung der Isolation bzw. Quarantäne, wenn bei infizierten Personen und Kontaktpersonen 48 Stunden zuvor keine Symptome vorliegen. Personen mit positivem PCR-Nachweis können sich frühestens am 7. Tag der Isolation und Schülerinnen sowie Schüler am 7. Tag freitesten.
Kontaktpersonen können sich frühestens am 7. Tag der Quarantäne und Schülerinnen sowie Schüler am 5. Tag freitesten.
Eine Beendigung der Quarantäne ist mit einem zertifizierten negativen PoC-Testergebnis eines Testzentrums oder durch einen negativen PCR-Test möglich. Der Nachweis über das negative Testergebnis ist zusammen mit der Bitte um Beendigung der Quarantäne an das Gesundheitsamt des Landkreises per Mail an freitestung@lk-seenplatte.de zu senden. Ab sofort steht hierfür ein Antrag auf der Homepage des Landkreises unter dem Stichwort „Quarantäne und Isolation“ zur Verfügung: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Corona/. Das Gesundheitsamt bittet darum, dass dieser Antrag verwendet wird, da dies den Arbeitsablauf erleichtert.
Die Aufhebung der Isolations- bzw. Quarantänezeit ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Gesundheitsamt erlaubt.
Ausnahmen gibt es für medizinisches Personal in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.