Das dürfte viele Einwohner von Waren (Müritz) und den dazugehörigen Ortsteilen freuen. Denn nach Wunsch der Warener Stadtverwaltung und mit Zustimmung des Finanz- und Grundstücksausschusses sollen die Gebühren aus Umlagen der Wasser- und Bodenverbände rückwirkend zum 01.01.2021 angepasst werden. Und das Zugunsten der Mieter und Eigentümer von Grundstücken:
Unter Berücksichtigung der an die Wasser- und Bodenverbände „Müritz“ Röbel und „Obere Peene“ zu zahlenden Gebühren für die umlagefähigen Flächen der Stadt Waren (Müritz) von insgesamt 65.102,94 Euro sowie der tatsächlichen Ist-Verwaltungskosten 2020 in Höhe von 54.443,00 Euro errechnete sich für das Jahr 2020 eine Überdeckung der auf der Grundlage von Gebührenbescheiden angeordneten Einnahmen (Produktkonto: 5540000 43221000) von 69.005,24 Euro. Diese Überdeckung ist laut § 6 Absatz (2d) des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG M-V) vom 12. April 2005 GVOBL. M-V S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 09.04.2020, im Rahmen der Gebührenkalkulation spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraumes auszugleichen. Mit dem Ziel des zeitnahen Ausgleiches der Überdeckung 2020 zugunsten der Abgabepflichtigen erfolgte die Neukalkulation der Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände für den Folgezeitraum 2021 - 2023. In Auswertung der Nachkalkulation der Gebühren 2020 liegen die Ursachen der Überdeckung hauptsächlich in der pauschalen Festsetzung der Gebührensätze - Euro je angefangene 0,5 ha. Das bedeutete, dass die Gebühr für z.B. 1.000 m² = 1 Gebühreneinheit = 21.29 Euro 2020 genauso viel betrug wie für z.B. 5.000 m² = 1 Gebühreneinheit = 21,29 Euro. 2020. Zur Herstellung einer gerechteren Gebührenverteilung beinhaltet die Kalkulation 2021 - 2023 den Gebührenbeitrag - Euro je reale m²-Fläche. Dies wird in § 3 Abs. 3 der Satzung festgeschrieben. Hierdurch werden insbesondere Eigentümer kleiner Grundstücke, die die Größe von einem halben Hektar (Bemessungsgrundlage der bisherigen Satzung) deutlich unterschreiten, nur entsprechend ihrer tatsächlichen Grundstücksgröße belastet.
Gleichzeitig wurde im Rahmen der Kalkulation die bekannte Steigerung der Gebührenbeiträge der Wasser- und Bodenverbände 2021 zu 2020 gegenüber der Stadt Waren (Müritz) - „Müritz“ Röbel 6,06 % - „Obere Peene“ 17,33 % und für die beiden Folgejahre 2022 und 2023 mit jährlich 5,0 % berücksichtigt. Der Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ erhöhte seinen Zuschlag laut Beitragsbuch 2021 für Gebäude- und Freiflächen von 300 % auf 600 % gegenüber 2020. Auf Grund der Verrechnung der Gebührenüberdeckung 2020 in den Folgejahren 2021 - 2023 verringern sich die Verwaltungskosten von 8,30 Euro/ha auf 5,76 Euro/ha. Mit Beschlussfassung der 2. Änderung der Satzung der Stadt Waren (Müritz) über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände „Müritz“ Röbel und „Obere Peene“ Stavenhagen vom 14.12.2006 rückwirkend ab 01.01.2021 nutzt die Kommune die gesetzliche Möglichkeit des Ausgleiches der Überdeckung laut § 6 Abs. 2 Satz 5 KAG M/V sowie die Begrenzung der Folgen der ursprünglichen Kalkulation – Betrag in Euro je 0,5 ha - nach § 2 Abs. 3 KAG M/V. Die geänderte Erhebung (nach realen m²) soll so bereits für die noch nicht erfolgte Erhebung für das Jahr 2021 bereits zur Anwendung kommen. Mit der neuen Kalkulation führt die Stadt Waren (Müritz) den Nachweis, dass der Gebührensatz nicht gegen das Kosten- bzw. Aufwandsüberschreitungsverbot verstößt. Auf Grund der Änderung des Gebührensatzes im Ergebnis der „Nachkalkulation“ ist die 2. Änderung der Satzung einschließlich der Neukalkulation gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 und Nr. 11 der Kommunalverfassung Mecklenburg/Vorpommern von der Stadtvertretung zu beschließen.