Der Bund hat das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend reformiert. Die zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende Novelle führt auch in Mecklenburg-Vorpommern zu umfangreichen Änderungen des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes (AG BtG) und weiterer Landesgesetze. Der Landtag MV hat gestern dazu die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
„Kernanliegen des neuen Betreuungsrechts sind die stärkere Betonung der Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmtheit der zu Betreuenden und die Sicherstellung der Qualität der Betreuung“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese in der Debatte.
Im Vordergrund der inhaltlichen Änderungen steht die Unterstützung der anerkannten Betreuungsvereine. So enthält das neue Betreuungsrecht des Bundes einen Anspruch der anerkannten Betreuungsvereine auf eine bedarfsgerechte Ausstattung mit öffentlichen Mitteln.
Für die Unterstützung der anerkannten Betreuungsvereine standen in der Vergangenheit 150.000 Euro jährlich zur Verfügung. Im Haushaltsplan des Landes wurden diese Mittel für das Jahr 2023 auf 200.000 Euro erhöht.
Im parlamentarischen Verfahren gab es Änderungen am Gesetzentwurf. So ist verankert worden, dass die Finanzierung der Betreuungsvereine bis zum 31.12.2023 abzusichern ist. Deshalb soll die ohnehin vorgesehene Evaluierung bereits bis Ende September 2023 erfolgen. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, im nächsten Doppelhaushalt des Landes ab 2024 Mittel in einer Höhe einzustellen, die gegebenenfalls über dem bisherigen Haushaltsansatz von 200.000 Euro liegen können.
„Diese Schaffung von Flexibilität und Sicherheit im Sinne der Betreuungsvereine für das Jahr 2023 begrüße ich ausdrücklich“, betonte Ministerin Drese. Durch die Änderungen erfolge eine Absicherung der Finanzierung in 2023 und werde eine valide Grundlage für die zukünftige Finanzierung ab dem Jahr 2024 gelegt.
„Mein Dank geht an alle Beteiligten in den letzten Wochen für die konstruktive, lösungsorientierte Diskussion. Vor allem möchte ich mich aber ausdrücklich bei den anerkannten Betreuungsvereinen und den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer für ihre wichtige Arbeit bedanken“, so Drese im Landtag.