Wie in jedem Jahr wird die Polizei Mecklenburg-Vorpommern den Schwerpunkt bei den monatlichen themenorientierten Verkehrskontrollen zur Adventszeit auf "Alkohol & Drogen" legen. Nun, da in diesem Jahr die Weihnachtsmärkte wieder ohne Corona bedingte Einschränkungen geöffnet sind, locken in fast jeder Stadt Glögg, Glühwein oder Eierpunsch zum geselligen Zusammensein. Doch leider unterschätzen viele Verkehrsteilnehmer noch immer die Auswirkungen von Alkohol auf die Verkehrstüchtigkeit. Schon eine Tasse Glühwein oder Glögg kann - abhängig vom Körpergewicht des Konsumenten und Alkoholgehalt des Getränks - den kritischen Wert von 0,3 Promille hervorrufen. Und das ist nicht nur für Autofahrer gefährlich. Auch die immer größer werdende Zahl der E-Roller-Nutzer hat sich an die Promillegrenzen zu halten. Das heißt: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit Auto/E-Roller unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinung zeigt.
Zwar gab es im vergangenen Jahr (auch pandemiebedingt) einen leichten Rückgang der Verkehrsunfallzahlen, sodass eine Verringerung von 54.461 (2020) auf 54.046 Verkehrsunfälle in Mecklenburg-Vorpommern zu verzeichnen waren. Jedoch stellt das Fahren unter Alkohol und/oder Drogen im Jahr 2021 mit 5 getöteten Personen (2020:12) und 113 schwerletzten Personen (2020:134) weiterhin eine der Hauptunfallursachen dar. Besorgniserregend: für 2022 sind diese Zahlen nach jetzigem Stand wieder leicht angestiegen.
Im gesamten Land verteilt werden Beamte aller acht Polizeiinspektionen ab heute im Einsatz sein und sowohl mobile als auch stationäre Kontrollen durchführen. Ziel ist es, das Bewusstsein aller Verkehrsteilnehmer zu schärfen und klar zu machen, dass es durch die Einnahme von Rauschmitteln jeglicher Art zu deutlichen Einschränkungen bei der Wahrnehmung oder zur verzögerten Reaktionszeit kommen kann. Beides kann schwerwiegende Folgen im Straßenverkehr haben.