Kabinett stimmt Gesetzentwurf zu
Die Landesregierung hat heute einem Gesetzentwurf zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKatSG M-V) zugestimmt. Grundsätzlich hat sich das LKatSG M-V vom 24. Oktober 2001 in der Praxis bewährt und ist in seinen wesentlichen Regelungen auch weiterhin Grundlage für einen modernen und leistungsfähigen Katastrophenschutz in unserem Land.
Mit der jetzigen Novellierung erfolgt eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen an das im November 2015 vom Kabinett beschlossene Katastrophenschutzkonzept der Landesregierung. Außerdem ist die von der EU beschlossene Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU) in Landesrecht umzusetzen. „Ein umfassender Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und Risiken erfordert einen zukunftsfähigen Katastrophenschutz“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Man wird Katastrophen nie völlig verhindern können, aber man kann deren Folgen abmildern. Je umfassender wir Entwicklungen voraussehen, desto besser können wir uns auf einen Krisenfall vorbereiten und ihn bewältigen und desto schneller können wir zum Normalzustand zurückkehren. Das Katastrophenschutzgesetz des Landes schafft den rechtlichen Rahmen, es enthält verbindliche Verhaltensregeln und gibt den vorwiegend ehrenamtlich Tätigen ausreichend Handlungssicherheit. Wir wollen und müssen das Ehrenamt im Katastrophenschutz weiter fördern, stärken und dessen hohe Bedeutung für unser Gemeinwesen herausstellen.“
Die neuen Herausforderungen des Katastrophenschutzes liegen neben neuartigen Bedrohungslagen mit kaum kalkulierbarem Gewaltpotential z.B. durch Terroranschläge insbesondere in großen Naturkatastrophen und in der gestiegenen Verletzlichkeit von hochbedeutsamen Einrichtungen, sogenannter Kritischer Infrastrukturen, wie z.B. Energie- und Wasserversorgung, chemische Anlagen, elektronische Kommunikationssysteme oder das Finanzsystem. Gerade bei letzterem ist nicht nur der Staat gefordert, hier liegt auch eine deutliche Verantwortung bei der Wirtschaft. Fallen kritische Infrastrukturen aus oder werden gestört, kann das nicht nur weitreichende Folgen für den Einzelnen haben, sondern für die gesamte Gesellschaft.
Die Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes ist ein erster wesentlicher Baustein, um moderne, den heutigen Anforderungen entsprechende Voraussetzungen für eine sachgerechte Katastrophenabwehr zu schaffen.
Insbesondere folgende Regelungen dienen diesem Ziel:
- der Anwendungsbereich des LKatSG M-V wird erweitert;
- Neustrukturierung der Fachdienste;
- Regelungen zum Einsatz von Medical Task Forces;
- Normierung der Erstellung von Gefährdungsanalysen durch die unteren Katastrophenschutzbehörden;
- Anpassung der Regelungen für externe Notfallpläne gemäß Richtlinie 2012/18/EU;
- Maßnahmen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen;
- Darstellung der besonderen Bedeutung der Ausbildung von Helfern des Katastrophenschutzes;
- Darstellung der besonderen Bedeutung der einheitlichen Leitung und Führung;
- Maßnahmen zur Warnung der Bevölkerung;
- Einrichtung von Personenauskunftsstellen;
- Maßnahmen der psychosozialen Notfallversorgung;
- Anerkennung und Würdigung von Verdiensten um den Katastrophenschutz.