Waren (Müritz) erstattet keine bezahlten Bußgelder
Am 28. April.2020 trat die 54. Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften in Kraft. Mit dieser Änderung wurde ein veränderter Bußgeldkatalog in Kraft gesetzt. Verwarnungen im ruhenden Verkehr (Halten und Parken von Fahrzeugen) und Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden deutlich verschärft, die Verwarngelder fast verdoppelt. Auf Grund eines Formfehlers wurde die 54.Verordnung, speziell alle in Artikel 3 enthaltenen Bestimmungen außer Kraft gesetzt. Somit trat die alte Bußgeldkatalogverordnung vom März 2013 wieder in Kraft.
Was bedeutet das für die Autofahrer? Verwarngelder und Bußgelder die bereits Rechtskraft erlangt haben und auch schon bezahlt wurden, bleiben bestehen und können auch nicht zurückgenommen werden.
Sollten Autofahrer/Innen einen Bußgeldbescheid auf Grundlage des zurückgenommenen Bußgeldkataloges bekommen haben, besteht innerhalb der Einspruchsfrist die Möglichkeit, die Höhe des Bußgeldes auf der Grundlage des Bußgeldkataloges vom März 2013 zu ändern.
Geschwindigkeitsüberschreitungen und die damit verbundenen Rechtsfolgen werden nicht durch die Stadt Waren (Müritz) bearbeitet. Hier gilt die Festlegung, dass bereits ausgesprochene Fahrverbote zurückgenommen werden und eingezogene Führerscheine wieder ausgegeben werden.