Gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hiermit bekannt:
Mit dem Bescheid ÄG 002/21 vom 16.06.2021 wurde der Biogas Penzlin GmbH & Co. KG gemäß § 16 BImSchG eine Genehmigung erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Der Biogas Penzlin GmbH & Co. KG, Warener Chaussee 34, 17217 Penzlin, wird auf Antrag vom 21.10.2020 (Posteingang 30.10.2020) zuletzt ergänzt am 26.04.2021 gemäß § 16 BImSchG i. V. m. den Nummern 8.6.3.2 (V), 1.2.2.2 (V) und 9.1.1.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV nachstehende Änderungsgenehmigung erteilt.
Diese Änderungsgenehmigung umfasst die wesentliche Änderung von Anlagenbestandteilen der mit dem Bescheid G 029/11 vom 08.11.2011 genehmigten Biogasanlage mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) am Standort 17217 Penzlin, Warener Chaussee, Gemarkung Penzlin, Flur 7, Flurstücke 4/26, 4/27, 4/28 und 4/29.
- a) Diese Genehmigung beinhaltet im Einzelnen:
- den Austausch der Flexo-Dächer auf dem vorhandenen Fermenter und dem vorhandenen Gärrestspeicher durch jeweils gasdichte Tragluftdächer
- die Erhöhung der Größe des Gaslagers der Gesamtanlage nach Nr. 9.1.1.2. (V) der 4. BImSchV von ca. 3,572 t auf ca. 9,86 t
- die Erhöhung der Gasspeichermenge der Anlage nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) auf 17.083 kg
Die Biogasanlage dient nach der Änderung unverändert der Erzeugung von maximal 2,3 Mio. Nm³/a Rohbiogas bei einer geänderten Gaslagermenge von dann maximal 17.083 kg (nach der 12. BImSchV) in der geänderten Anlage. Damit ist die Biogasanlage weiterhin als Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß § 2 Abs. 1 der 12. BImSchV eingestuft.
- b) Nach der Änderung besteht die Anlage aus folgenden Anlagenteilen:
- eine Fahrsiloanlage (100 m x 25 m x 3,5 m) mit Silagesickersaftschacht
- eine Fahrzeugwaage
- ein Annahmebehälter (Vnetto = 301 m³) für Gülle mit Befüll- und Entnahmestation
- ein Vertikalmischer (Vnetto = 80 m³) für Hähnchenmist, Mais- und Grassilage
- ein Technikgebäude mit
- einem BHKW (Gas-Otto-Motor, GE Jenbacher, 549 kWel, 1.351 kWFWL) mit Katalysator und Abgasanlage (H = 10 m über GOK),
- einem Dissolver (Vnetto = 1,5 m³)
- einem Schaltraum und Technikraum
- ein Fermenter (Vnetto = ca. 2.578 m³, Vbrutto = ca. 2.997 m³, Innendurchmesser ca. 25,5 m, Höhe ca. 6 m) mit Tragluftdach (gasdichtes Dach mit einer Höhe von ca. 10 m und einem max. Speichervermögen von ca. 2.675 m³ [3.083 m³ inkl. Freibord])
- ein Gärrestspeicher (Vnetto = ca. 5.447 m³, Vbrutto = ca. 5.784 m³, Innendurchmesser ca. 32,74 m, Höhe ca. 7 m) mit Tragluftdach (gasdichtes Dach mit einer Höhe von ca. 10 m und einem max. Speichervermögen von ca. 4.166 m³ [4.502 m³ inkl. Freibord])
- eine Notfackel (0-300 m³/h)
- Rezirkulationsschacht und Kondensatstrecke
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.
Für den Bescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes M-V (GerStrukGAG MV) Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.
Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Auslegung des Bescheids
Eine Ausfertigung des Bescheids mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt in der Zeit vom 13.07.2021 bis einschließlich 26.07.2021 aufgrund der derzeitigen Situation (Pandemie Coronavirus [COVID-19])
im Internet unter www.stalu-mv.de/ms zur Einsichtnahme aus.
Sollte eine Einsichtnahme des Bescheids im Internet nicht möglich sein, kann eine Terminabstimmung für die Einsichtnahme des Bescheids
- beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS), Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Straße 120, Block D, 17033 Neubrandenburg unter der Tel.: 0395-38069525
- und zusätzlich in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin, Obergeschoss im Sekretariat, während folgender Zeiten:
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr,
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr und
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr erfolgen.
Gemäß § 10 (8) BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.