Abgabe der Einkommensteuererklärungen für 2023
Steuererklärungen mit ELSTER leicht und verständlich
Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung eigenständig erstellen, haben noch etwa zwei Wochen Zeit, die Einkommensteuererklärungen für das Steuerjahr 2023 anzufertigen. Regulär endet die Frist zur Abgabe am 31. Juli des Folgejahres. Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation wurde die Abgabefrist jedoch verlängert. Wer zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 verpflichtet ist und keine Unterstützung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe oder Lohnsteuerhilfevereine in Anspruch nimmt, muss seine Erklärung spätestens am 2. September 2024 einreichen.
Zwar endet die Frist offiziell am 31. August 2024, jedoch fällt dieser Tag auf einen Samstag, wodurch sich die Frist bis zum darauffolgenden Montag verlängert. „Es ist uns ein Anliegen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihre steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht und unkompliziert erfüllen können. Die Verlängerung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung bietet zusätzliche Zeit, um sich mit den notwendigen Unterlagen vertraut zu machen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung sicher und bequem über Mein ELSTER abzugeben,“ erklärt der Finanzminister Dr. Heiko Geue. ELSTER bietet zahlreiche Vorteile. Beispielsweise gibt es die vorausgefüllte Steuererklärung, bei der Bescheinigungen von Lohn- und Rentendaten sowie Beiträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung automatisch abgerufen werden können.
Zudem erleichtert die Datenübernahme aus dem Vorjahr die Arbeit, da keine jährlichen Neueingaben erforderlich sind, sondern die Werte lediglich aktualisiert werden müssen. Die integrierte Probeberechnung zeigt schon frühzeitig die voraussichtliche Zahllast oder Erstattung an. „Ein weiterer Vorteil von ELSTER sind die ständigen Plausibilitätsprüfungen, die sofort auf Unstimmigkeiten hinweisen. Das erleichtert nicht nur den Steuerpflichtigen, sondern auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern die Arbeit. In der Regel sind bei Steuererklärungen mit ELSTER weniger Nachfragen erforderlich, was kürzere Bearbeitungszeiten und eine höhere Autofallquote zur Folge hat. So haben die ohnehin stark belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern mehr Zeit, sich auf die wirklich schwierigen Fälle zu konzentrieren“, so Dr. Geue weiter. Weitere Informationen sind auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden. Bei Fragen stehen die Finanzämter des Landes gerne zur Verfügung.