Keine touristischen Übernachtungen bis Ende November in Mecklenburg-Vorpommern
Einige wenige Urlauber haben die Schonfrist noch genutzt und nach dem verordneten Reiseverbot, das die Bundesregierung mit Wirkung zum 02. November 2020 verhängt hat, die verbleibenden Tage an der Mecklenburgischen Seenplatte verbracht. Ab heute dürfen Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Pensionen, Campingplätze und Hotels keine touristischen Übernachtungen mehr anbieten. Vorerst bis Ende November 2020 sind lediglich geschäftliche Übernachtungen erlaubt.
Nach der Auferlegten Zwangspause im Frühjahr haben die Hotelbetreiber und Vermieter von Ferienunterkünften mit der Wiederaufnahme des Gastgewerbes im Mai 2020 gezeigt, dass das Hygienekonzept nochmals erweitert werden konnte. Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko bei touristischen Übernachtungen konnte statistisch nicht belegt werden. Mecklenburg-Vorpommern gilt als beliebtes Tourismusland innerhalb Deutschlands. Allein 2019 wurden rund 34 Millionen Übernachtungen in Mecklenburg-Vorpommern registriert und laut Tobias Woitendorf, Verbandsgeschäftsführer des Landestourismusverbandes MV, ein neues Rekordjahr erreicht. Die Wirtschaftsleistung im Bereich Tourismus liegt in der Gesamtwirtschaftsleistung Mecklenburg-Vorpommerns bei etwa zwölf Prozent. „Jeder sechste Beschäftigte im Land, insgesamt über 131.200 Menschen, arbeitet in Tourismus- oder tourismusnahen Unternehmen“, erklärte Tobias Woitendorf. Im ersten Halbjahr 2020 brach der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern ein und registrierte ein Minus von knapp 42 Prozent.