Polizei setzt Kontaktverbot durch
Im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg (Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen, Mecklenburgische Seenplatte) hat es bisher etwa 700 Einsätze der Polizei im Zusammenhang mit Corona gegeben. Dabei wurden 76 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Es handelt sich zum Beispiel um Verstöße gegen das Kontaktverbot (etwa Garten-Partys oder Versammlungen um ein Lagerfeuer) und Wegweisungen von Touristen etwa aus Ferien- oder Zweitwohnungen.
Die Einsätze ergeben sich durch Bürgerhinweise, sowie eigene Feststellungen im Zuge der Streifentätigkeit und im Zuge der Amtshilfe für die zuständigen Ämter der Landkreise.
Thematisch sind die Hinweise von Bürgern breit gefächert: vom mutmaßlichen Touristen, der sich in der Nachbarschaft aufhalten könnte, über MV-fremde Kennzeichen, größere Ansammlungen zum Beispiel von Jugendlichen in der Öffentlichkeit, Benutzung von Spiel- und Sportplätzen oder Verstoß gegen die Zweitwohnsitz-Regelung.
Seit dem 19. März wurden zudem mehr als 8000 Fahrzeuge kontrolliert. Rund 700 Fahrzeuge wurden abgewiesen aus MV bzw. an der Landesgrenze. Mehr als 1200 Personen waren in diesem Zusammenhang von den Wegweisungen betroffen.
Das Notrufaufkommen im März ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum minimal gestiegen. Der Grund, warum Bürger die 110 wählen, hat sich der aktuellen Situation angepasst. Es gibt also weniger Anrufe wegen Verkehrsunfällen oder Ladendiebstählen, dafür aber, um mögliche Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz zu melden. Diese Hinweise ziehen dann in der Folge grundsätzlich einen polizeilichen Einsatz zur Prüfung der Angaben nach sich. Insgesamt stellen wir fest, dass vermehrt von der Möglichkeit der Anzeigenerstattung über die Internetwache sowie von der schriftlichen Anzeigenerstattung Gebrauch gemacht wird. Wir empfehlen zudem dringend, dass der Notruf 110 nur in Notfällen gewählt wird.
Da das Kontaktverbot weiterhin besteht, appellieren wir an die Bevölkerung, sich an die Vorgaben der Landesregierung zum Kontaktverbot zu halten. Zudem weisen wir erneut vor allem mit Blick auf die Osterferien darauf hin, dass touristische Reisen in das Land MV untersagt sind!
Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten gemäß der SARS-CoV-2-Bekämpfunsgverordnung des Landes MV
Die Landesregierung hat nach der jüngsten Kabinettssitzung einen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten gemäß der SARS-CoV-2-Bekämpfunsgverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben. Er orientiert sich an den Regelungen anderer Bundesländer, trägt aber den konkreten Bußgeldtatbeständen der Landesverordnung Rechnung.
Innenminister Lorenz Caffier: „Die meisten Bürgerinnen und Bürger halten sich an die geltenden Regeln, aber leider nicht alle. Mit dem Bußgeldkatalog haben wir jetzt festgelegt, wie diese Ordnungswidrigkeiten künftig geahndet werden. Für die Ordnungsbehörden und die Polizei ist es jetzt einfacher, in der Abwägung des Einzelfalls ein angemessenes Bußgeld zu verhängen. Mir war es auch wichtig, dass wir einen möglichst einheitlichen Katalog in den norddeutschen Bundesländern haben, auch wenn natürlich die jeweils spezifischen Regelungen in den Landesverordnungen berücksichtigt werden müssen.“
Diese Regelsätze gelten für einen Erstverstoß und sind bei weiteren Verstößen bis zur Verdoppelung angemessen zu erhöhen. In den Fällen der §§ 1 Absatz 7, 2 und 3 kann im Wiederholungsfalle eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so ist das Bußgeld angemessen zu erhöhen.