![Restaurants Müritzregion](/assets/images/0/restaurant-3g-regel-vvjeq000kp714ta.jpg)
In der Gastronomie und im Beherbergungsgewerbe gilt ab heute die 3G-Regel, die auch in allen Stufen der Corona-Warnampel von Mecklenburg-Vorpommern greift. Das bedeutet, dass nach langer Sortierung alle Menschen wieder Zugang zu Restaurants, Hotels und anderen gastronomischen Einrichtungen und Gastgewerben haben. Voraussetzung ist mindestens ein negativer Corona-Schnelltest.
Warens Bürgermeister Norbert Möller möchte sich diese, von der Bundesregierung beschlossene und von der Landesregierung MV umgesetzten, Lockerungen der Beschränkungen gerne als eigenen Verdienst auf die Fahnen schreiben und lässt über die Webseite der Stadt Waren (Müritz) verkünden: „Als Mitglied im Bäderverband hat sich Bürgermeister Möller sehr für Öffnungsperspektiven der Tourismusbranche engagiert. Aus diesem Grund hat er sich gemeinsam mit Bürgermeisterin von Buchwaldt (Bürgermeisterin in Feldberg) und im Namen des Bäderverbandes an das Wirtschaftsministerium gewandt.“ Gleichzeitig musste die Verwaltung des Soleheilbades aber auch einräumen: „Das Angebot, sich aktiv an der Diskussion über Öffnungsszenarien für die Tourismusbranche zu beteiligen, war aus Sicht des Ministeriums nicht erforderlich, weil die Landesregierung bereits in enger Abstimmung mit Verbänden, Unternehmen sowie direkten Akteuren aus der Hotel-, Tourismus- und Freizeitbranche war.“
Und so wurden neben der Öffnung des Hotel- und Gastgewerbes folgende weitere Beschlüsse gefasst:
Großveranstaltungen können mit 75 Prozent der Auslastung auch mit Zuschauern und Gästen durchgeführt werden. Für Großveranstaltungen gilt: die 2G-Plus Regel bleibt in den Stufen 2 bis 4 bestehen und es gibt eine stufenunabhängige Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Beim Vereinssport gibt es in allen Altersgruppen keine festen Gruppengrößen und keine Grenzen bei der Personenanzahl bei Wettkämpfen mehr. Auch Zuschauer sind zugelassen (Regelungen wie bei den Großveranstaltungen). Bei Stufe 1 bis 3 gilt die 3-G-Regel. In Stufe 4 (Rot) besteht die 2G-Plus-Regel innen und 2G außen. Schwimm- und Spaßbäder können ab 4. März auch in Stufe 4 (Rot) für alle Besucher/innen mit 2G-Plus öffnen.
Auch der Kultur-Bereich erfährt zum 4. März deutliche Erleichterungen. Es gilt für Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, sozikulturelle Zentren und Bibliotheken die 3-G-Regel in den Stufen 2 bis 4 und eine max. Kapazitätsauslastung von 60 Prozent. Diskotheken und Clubs können wieder öffnen. Hier gilt 3G in Stufe 1 und 2G-Plus in den Stufen 2 bis 4 und eine Auslastung von maximal 50 Prozent der zulässigen Personenkapazität.
Hier eine Übersicht der aktuellen Corona-Schnelltest-Zentren in der Müritzregion