Justizministerin Katy Hoffmeister: „Heute erhalten mehr als 3.400 Menschen die monatliche Wiedergutmachung. Die Aufarbeitung der Diktatur ist nicht abgeschlossen.“
„Die vergangenen drei Jahrzehnte in Demokratie und Freiheit sind für mehr als 3.400 Menschen in unserem Land ein ganz besonderer Lebensabschnitt. Sie haben die SED-Diktatur überstanden, zur Wiedergutmachung beziehen sie SED-Opferrente. Es sind monatlich 330 Euro, die vernichtete Lebensplanungen, zerstörte Familien und psychische Erkrankungen nicht rückgängig machen können, aber das ertragene Leid zumindest ein Stück anerkennen“, sagt Justizministerin Hoffmeister. Das Ministerium ist u.a. zuständig für die Anerkennung von Anträgen auf monatliche SED-Opferrente von 330 Euro. Im vergangenen Jahr wurden knapp 270 Anträge bewilligt, das waren so viele wie seit dem Jahr 2010 nicht mehr. Justizministerin Hoffmeister: „Mit der Gesetzesanpassung im November 2019 ist der Kreis derer, die einen Anspruch auf SED-Opferrente haben, ausgeweitet worden. Ein weiterer Grund der noch immer hohen Zahl neuer Anträge ist aber auch, dass viele Opfer erst heute bereit und in der Lage sind, die Zeit der SED-Diktatur zu verarbeiten und ihren Anspruch auf Wiedergutmachung wahrzunehmen. Es zeigt sich aber auch, dass das SED-Regime und seine Willkür noch immer ein Thema sind. Die Aufarbeitung ist noch lange nicht abgeschlossen.“
Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte im Jahr 2020 an insgesamt 3.419 anerkannte Opfer des DDR-Regimes rund 14,5 Mio. Euro SED-Opferrente. Im Jahr davor waren es rund drei Mio. Euro weniger.