Kein Unterricht aber Betreuung am 27.02.2019
Am 27. Februar 2019 kommt es im Rahmen der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auch an Müritzer Schulen zu Warnstreiks. Entsprechende Elternbriefe wurden an die Schüler ausgegeben.
Aufgrund des Warnstreiks findet beispielsweise in der Regionalen Schule Waren West für die Klassen 5-8 kein Unterricht statt. Die Schule bittet um die eigenständige Betreuung der Kinder. In dringenden Ausnahmefällen erfolgt die Betreuung von 7:30 – 13:30 Uhr innerhalb der Schule. Für die Schüler der 9. Klasse findet nach einem Sonderplan in der 1. – 5. Stunde der Unterricht statt. Die 10. Klassen erhalten einen Studientag zur Erstellung der Jahresarbeit zu Hause.
Richtlinien für bestreikte Schulen
An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es im Falle von Streiks der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer zu Unterrichtsausfällen kommen. Bei Warnstreiks sollen Grund- und Förderschüler an ihren jeweiligen Schulen betreut werden. Der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur haben eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Die Vereinbarung gilt für den Februar und März 2019. Hintergrund sind die angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2019.
„An welchen Schulen genau gestreikt wird, können wir nicht sagen. Eine Erfassung von Streikenden durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig. Sie würde dem individuellen Streikrecht widersprechen“, erläuterte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Für Eltern von jüngeren Schülerinnen und Schülern ist wichtig zu wissen, dass ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt sind. Die Betreuung an den Schulen ist entgegen vereinzelter anders lautender Meldungen abgesichert“, betonte Hesse.
Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in den komplett bestreikten Grund- und Förderschulen. An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte arbeiten, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall. An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.
In Abstimmung mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter sowie den streikenden Lehrerinnen und Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler, die zu beaufsichtigen sind, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und verrichten den Notdienst. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten.
Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, das in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten. Die GEW und das Bildungsministerium informieren sich gegenseitig bei auftretenden Problemen.
Für eine Betreuung der Kinder und Jugendlichen müssen Schulleiter und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sorgen.