Finanzämter in Mecklenburg bearbeiten ab März
Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern beginnen im März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das vergangene Jahr. Bis dahin haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen noch Zeit, die zur Berechnung notwendigen Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Erst wenn Informationen zur Lohnsteuer, zu Versicherungsbeiträgen, zur Altersvorsorge oder Rentenbezugsmitteilungen dem Finanzamt digital vorliegen, kann mit der Bearbeitung begonnen werden. Dazu Finanzminister Mathias Brodkorb: „Ich bitte die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ihre Steuer sehr früh im Jahr erklären, um etwas Geduld. Wir können leider nicht früher mit der Veranlagung beginnen. In diesen Fällen kann es etwas länger dauern, bis der Bescheid vom Finanzamt kommt.“
In den vergangenen Jahren mussten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf diesen Bescheid im Schnitt 50 Tage warten. Bei schwierigen Sachverhalten nimmt die Bearbeitung allerdings etwas mehr Zeit in Anspruch. Allein im vergangenen Jahr erstellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern rund 470.000 Steuerbescheide.