Letzte Vorbereitungen am Müritz Hotel Klink
Die Uhr tickt und läuft unweigerlich in Richtung Countdown. In 56 Stunden ist das ehemalige Müritz Hotel Klink nur noch ein großer Berg Schutt und Asche. Nachdem 1.500 Bohrungen für die Sprengladungen gemacht wurden, werden jetzt 380 Kilogramm Sprengladungen platziert. Am Donnerstag wird es im Zuge der Sprengung des Müritz Hotel Klink (15 Uhr geplant) zur Sperrung des Umfeldes, inkl. der B192, kommen.
Verkehrsinfos zu den Sperrungen "Sprengung Müritz Hotel Klink"
Aus Sicherheitsgründen wird es zu temporären Straßensperrungen und Sperrungen der Rad- und Gehwege rund um das Müritz Hotel kommen. Bereits ab 12:00 Uhr wird die Polizei die Geschwindigkeit auf der Bundesstraße 192 zwischen dem Ortsausgang Klink und der Einfahrt zur Müritz Klinik auf 30 km/h reduzieren.
Ab ca. 14:30 Uhr wird die Bundesstraße 192 zwischen dem Ortsausgang Klink und der Einfahrt zur Müritz Klinik bis ca. 15:30 Uhr voll gesperrt, da um 15:00 Uhr planmäßig die Sprengung erfolgen soll. Die Parkplätze am Müritz Hotel werden bereits ab 10:00 Uhr gesperrt. Fahrzeuge, die sich nach der Sperrung noch auf dem Parkplatz befinden, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Vor Ort wird es ausgewiesene Parkplätze auf der Wiese zwischen dem Müritz-Hotel und dem Bauernmarkt in Klink geben. Der vielbefahrene Rad- und Gehweg entlang der Müritz wird ebenfalls ab 10:00 Uhr im Bereich des Müritz Hotels gesperrt. Die Wasserschutzpolizei wird wasserseitig einen Sperrradius gemessen ab dem Müritz Hotel von 300 Metern einrichten.
Alle Verkehrsteilnehmer/-innen werden daraufhingewiesen, die ausgewiesenen Parkflächen zu nutzen. Aufgrund der Straßensperrung rechnet die Polizei mit einem starken Rückstau in Richtung Waren (Müritz) und in Richtung Sietow. Nach Möglichkeit sollte der Bereich weiträumig umfahren werden. Alle Verkehrsteilnehmer/-innen werden ausdrücklich gebeten, die Rettungswege freizuhalten und sich im jeweiligen Fahrstreifen möglichst weit rechts einzuordnen.
Verbot von Drohnen
Aufgrund vermehrter Anfragen zur Nutzung von unbemannten Fluggeräten, sogenannten Drohnen, anlässlich der Sprengung des ehemaligen Müritz-Hotels in Klink am morgigen 28.09.2017 macht die Polizei auf folgende rechtlichen Grundlagen aufmerksam.
Gemäß Paragraph 21b, Absatz 1, Satz 2 der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30.03.2017 ist der Betrieb von unbemannten Fluggeräten über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen, ... und anderen Einsatzorten von Organisationen und Behörden mit Sicherheitsaufgaben, ... verboten.
Für die morgige Sprengung darf im festgelegten Sicherheitsradius (ca. 300m) zuzüglich weiterer 100m im seitlichen Abstand nicht mit unbemannten Luftfahrtsysteme und Fluggeräte geflogen werden. Diese Festlegung ist gemäß des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V und in Abstimmung mit der Luftfahrtbehörde M-V getroffen worden.