Hinweise für Feuerwerksraketen und Böller
Silvester steht vor der Tür und der Verkauf von Feuerwerkskörpern läuft bereits. Das ruft natürlich viele Böllerfreunde auf den Plan und einige von ihnen können es nach wie vor nicht abwarten und zünden bereits vor dem 31. Dezember die ersten Raketen und Kanonenschläge. Wir haben für Euch die Richtlinien und Sicherheitshinweise für Feuerwerkskörpern zusammengefasst.
Silvesterböller und Feuerwerksraketen stellen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko und es kommt regelmäßig beim Jahreswechsel zu schweren Verletzungen und Bränden beim Silvesterfeuerwerk. Aus diesem Grund dürfen Kinder unter 12 Jahren keine Feuerwerkskörper kaufen oder entzünden.
Jugendliche bis 18 Jahren können Feuerwerkskörper der Kategorie 1 kaufen und auch entzünden. Hierzu gehören Wunderkerzen, Tischfeuerzeug, Traumsterne und Eisfontänen.
Feuerwerkskörper ab der Kategorie 2 dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gekauft und entzündet werden. In diese Klasse fallen Silvesterraketen, Feuerwerksbatterien, Böller, Knaller und Feuerwerks-Vulkane.
Generell gilt - Das „Böllern“ und starten von Feuerwerksraketen ist nur am 31. Dezember ab 00:00 Uhr bis zum 1. Januar 24:00 Uhr erlaubt. Außerhalb dieser Zeit braucht man eine Ausnahmegenehmigung.
Vor selbst gebastelten und illegal erworbenen Böllern aus dem Ausland, hier vornehmlich die sogenannten Polenböller, warnen Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr ausdrücklich. Wegen der bestehenden Gefahr von Verletzungen, Bränden und Sachbeschädigungen sind diese Feuerwerkskörper in Deutschland nicht zugelassen, man macht sich mit Besitz und Gebrauch strafbar. Das Silvesterfeuerwerk sollte nur in regulären Geschäften gekauft werden, denn zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch sicher. Aus diesem Grund sollte die Gebrauchsanleitung gelesen und auch einhalten werden.
Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, nicht wieder anzünden, sondern entsorgen. Beim Böllern ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einzuhalten. Haben Feuerwerkskörpern Hilfsmittel für einen sicheren Stand, sollten diese auch genutzt werden. Für Feuerwerksraketen eignen sich schwere Flasche als Abschussrampe. Bäume, Balkone und andere Hindernisse dürfen sich nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper befinden. Balkone sollten von Mietern oder Eigentümern auch geräumt werden.
Bei Bränden oder Verletzungen sind die Feuerwehr beziehungsweise der Rettungsdienst über den Notruf 112 zu alarmieren.