Der Theorieunterricht in der Fahrschulausbildung und der Fahrlehreraus- und -fortbildung kann bis zum 30. Juni 2022 auch weiter online durchgeführt werden. „Die Möglichkeit, den Theorieunterricht online anzubieten, hat sich in der Vergangenheit bewährt. Die Fahrschulen machen häufig Gebrauch davon. Aufgrund des bundesweit anhaltend hohen Infektionsgeschehens besteht somit die Möglichkeit, dass Fahrschulen neben dem Präsenz-Theorieunterricht unter Einhaltung der aktuellen Corona-Regelungen auch online weiter den Theorieunterricht anbieten können. Fahrschulen haben somit auch Planungssicherheit bei der Unterrichtsgestaltung für das erste Halbjahr 2022“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag.
Neu: Teilnehmerzahl in Theorie-Onlinekursen auf 20 Personen begrenzt
Die bisherigen Regelungen für den Online-Theorieunterricht waren bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Neu ist, dass die Teilnehmerzahl online auf 20 Personen je Kurs beschränkt ist. Die Begrenzung der Gesamtteilnehmerzahl ergibt sich aus den Anforderungen, die der Bundesgesetzgeber im Rahmen der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften angekündigt hat. „Der Fahrschullehrer kann durch die Begrenzung in den Online-Kursen auf diese Weise noch besser den Unterricht umsetzen und auch besser den Überblick über alle Teilnehmenden behalten“, so Meyer weiter.
Voraussetzungen für Genehmigung des Online-Unterrichts
Für die Genehmigung des Online-Unterrichts müssen auch weiter bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt unter anderem, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinem Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Darüber hinaus muss eine Chatfunktion für alle Teilnehmer bestehen. Alle anwesenden Teilnehmer werden in einer Liste für den Kursleiter sichtbar angezeigt.
Anträge auf Genehmigung des Online-Unterrichts sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381/122-3240, E-Mail: lsmv@sbv.mv-regierung.de.