Das ändert sich ab dem 01. Januar 2020
Auf Schüler, Lehrer sowie Eltern kommen im nächsten Jahr viele Neuerungen zu. Am 1. Januar 2020 tritt in Mecklenburg-Vorpommern ein neues Schulgesetz in Kraft. An den Hochschulen greifen die Änderungen des neuen Landeshochschulgesetzes, das der Landtag verabschiedet hat. Kulturschaffende können sich über mehr Geld für die allgemeine Kulturförderung freuen, weil die Landesregierung vom neuen Jahr an erstmals die Fördermittel um jährlich 2,5 Prozent dynamisiert.
Das neue Schulgesetz sorgt von Beginn des neuen Jahres an vor allem für Vereinfachungen in der Schulorganisation. Schulen erhalten mehr Freiheiten, indem sie ihre Schulbücher und Unterrichtsmedien selbst auswählen können. Es bildet zudem die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Schulgirokonten, damit Klassenfahrten oder Wandertage einfacher organisiert werden können. Im neuen Schulgesetz wird darüber hinaus der Schutz gegen sexualisierte Gewalt und Mobbing hervorgehoben. Maßnahmen, mit denen die Schulen Kinder und Jugendliche aufklären, begleiten und im Fall der Fälle auffangen, werden in Zukunft verbindlich ins Schulprogramm aufgenommen.
Die schuljahresbezogenen Regelungen treten zum 1. August 2020 in Kraft, so dass die Schulen Zeit haben, in den kommenden Monaten das neue Schuljahr vorzubereiten. „Wichtigstes bildungspolitisches Ziel des neuen Schulgesetzes ist die bestmögliche individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen. Dabei geht es sowohl um Kinder mit Benachteiligungen als auch um jene Kinder und Jugendlichen mit besonderen Begabungen“, betonte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Bettina Martin.
Darüber hinaus schafft die Landesregierung mit dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket weiteren finanziellen Spielraum.
Auch an den Hochschulen wird vom kommenden Jahr an vieles neu: Mit dem neuen Landeshochschulgesetz werden die Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern attraktiver, die Chancengleichheit wird erhöht und die Qualität in Wissenschaft und Lehre wird verbessert. So sollen wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ab dem 1. Januar 2020 mit dem Qualifikationsziel einer Promotion eingestellt werden, einen auf mindestens drei Jahre befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Gewährleistet ist, dass sie die Hälfte ihrer Arbeitszeit unmittelbar dem Promotionsvorhaben widmen können.
„Das neue Landeshochschulgesetz sieht ebenfalls vor, dass unbefristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbeamtet werden können“, sagte Ministerin Martin. „Mit diesen und vielen anderen Regelungen machen wir den Arbeitsplatz ‚Hochschule‛ attraktiver. Außerdem stärkt das Land die Frauenförderung an den Hochschulen. Das Landeshochschulgesetz schafft die Voraussetzungen, um den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen. Das Kaskadenmodell wurde deshalb als qualifizierte Quote in das Gesetz aufgenommen. Mehr Chancengleichheit soll durch die weitere Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte erreicht werden“, erläuterte die Ministerin.
Gute Nachrichten gibt es auch für Kulturschaffende: Erstmals dynamisiert das Land die allgemeine Kulturförderung. Die Kulturfördermittel werden vom Jahr 2020 an um jährlich 2,5 Prozent erhöht. Im kommenden Jahr stehen dann insgesamt 9,5 Millionen Euro für Kulturprojekte und Sonderprogramme zur Verfügung. „Die jährliche Erhöhung der Kulturfördermittel wird unsere vielfältige Kulturszene bereichern. Wir fangen Kostensteigerungen auf und können Schwerpunkte setzen“, erklärte Martin.