Energetische Sanierung von Altbauten

Energetische Sanierung von Altbauten

Der Bund fördert die energetische Sanierung von Altbauten

Hohe Energiekosten in Altbauten sind auf die veraltete Technik und eine häufig nur unzureichende Dämmung zurückzuführen. Mit der sachgerechten Investition, welche sich häufig schon nach wenigen Jahren amortisiert, lässt sich der Energieverbrauch dauerhaft um über 50 Prozent verringern. Der Bund aber auch die Länder kennen diesen Aspekt und haben Förderprogramme aufgelegt, vom zinsgünstigen Darlehen bis zur entsprechenden Bezuschussung ist alles dabei. Maßnahmen in diesem Bereich rechnen sich auch aufgrund der Wertsteigerung der Immobilie, sollten jedoch fachkundig ausgeführt werden. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag die Wege zur Förderung aufzeigen und Informationen über die Zugangsvoraussetzungen geben.

 

So gelingt die kostengünstige Sanierung

Erster Ansprechpartner für Zuschüsse und günstige Darlehen ist die KfW-Förderbank, ein staatseigenes Institut und damit für alle Bürger zugänglich. Ausgenommen sind hier oftmals nur Umschuldungen oder nachträgliche Finanzierungen, sodass man sich unbedingt vor konkreten Maßnahmen damit beschäftigen sollte.

Mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren 151“ bietet die KfW einen Kredit von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit (KfW-Effizienzhaus) oder alternativ bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen. Der effektive Jahreszins beträgt derzeit nur ein Prozent, dabei sind in der Regel die ersten fünf Jahre tilgungsfrei und eine Zinsbindung von zehn Jahren möglich. Als Einzelmaßnahme wird die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, der Heizungsanlage sowie einer Lüftungsanlage gefördert. Des Weiteren alle Dämmungen im Bereich der Dach- und Kellergeschosse sowie an Wänden und Geschossdecken. Grundsätzlich sind gewisse technische Mindestanforderungen zu erfüllen, die bei einer Ausführung von Fachbetrieben aber größtenteils erfüllt sind.

Zuschüsse von bis zu 18.750 Euro pro Wohneinheit sind mit dem Zuschussprogramm der KfW mit Programmnummer 430 möglich. Ein großer Vorteil ist die Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln, also beispielsweise einem separaten Kredit. Die wesentliche Voraussetzung hierfür ist jedoch ein Energieberater, welcher die Maßnahmen plant und gemäß der Richtlinien kalkuliert – ohne diese Bestätigung ist kein Antrag auf Bezuschussung möglich.

Es empfiehlt sich, parallel weitere Bereiche des Hauses anzugehen und als Heimwerker defekte Geräte zu reparieren, die dadurch oftmals wesentlich effektiv arbeiten und weniger Energie verbrauchen. Wertvolle Tipps aus der Praxis bietet das Portal Heimhelden.de, ein redaktionell gepflegtes Angebot mit Informationen und Ratgebern zu allen wichtigen Bereichen.

 

Fachgerechte Durchführung notwendig

Wurde der Energieberater tätig, so gilt es weitere Förderprogramme auszuschöpfen und erst im Anschluss daran den Zuschuss zu beantragen. Unter gewissen Umständen ist hier eine fortwährende Baubegleitung erforderlich, um die Umsetzung der Förderrichtlinien einzuhalten. Ein Tipp: Auch Wohneigentumsgemeinschaften kommen bei ausschließlich privater Nutzung in den Genuss einer Förderung – der Hausverwalter ist hier regelmäßig antragsberechtigt.