Leitforstamt Mirow: mittlere Waldbrandgefahr
Aufgrund der frühsommerlichen Witterung steigt die Waldbrandgefahr. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Leitforstamt Mirow) gilt derzeit die Gefahrenstufe 4 (hohe Waldbrandgefahr). In den restlichen Landesteilen gelten überwiegend die Gefahrenstufe 2 (geringe Gefahr in HRO, LRO, SN, NWM) und 3 (mittlere Gefahr in LUP, östliche Mecklenburgische Seenplatte, VR).
Mit Blick auf die Prognose ausbleibender Niederschläge wird die jetzige Gefahrenlage trotz vorhergesagtem Kaltlufteinbruch weiter andauern. In diesem Jahr kam es bisher zu sechs Waldbränden auf einer Gesamtfläche von 3,91 ha.
Die Waldbrandbereitschaftsdienste der Forstbehörden sind aktiviert. Ein wesentlicher Pfeiler der Vorsorge ist die 2014 in Betrieb gegangene Waldbrandüberwachungszentrale in Mirow. Von dort aus werden über 277.000 ha, also über die Hälfte der Wälder des Landes in den besonders waldbrandgefährdeten Gebieten durch 21 hochmoderne Kamerasysteme überwacht. „In den Wäldern gilt unabhängig von der Gefahrenstufe immer ein Rauch- und Feuerverbot. Die Bürgerinnen und Bürger rufe ich ausdrücklich zu allergrößter Vorsicht und Wachsamkeit auf. Sensible Areale sollten nicht befahren oder betreten werden, potenzielle Brandherde oder kleine Feuer sind sofort zu melden!“, betonte der Minister.
Hinweise zum Waldbrandschutz der Landesforstanstalt M-V
- Im und am Wald (Mindestabstand 50m) darf kein Feuer entzündet werden.
- Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
- Werfen Sie keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto!
- Aus betrieblichen Gründen anzulegende Feuer, im oder am Wald, sind bei der Forstbehörde und der Feuerwehrleitstelle mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen; Brandschutzauflagen ist unbedingt Folge zu leisten.
- Das Befahren von nichtöffentlichen Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen und trockenen Wiesen sind zu unterlassen.
- Beim Bemerken von Bränden in Wäldern, Heideflächen und auch Mooren sollte jeder Bürger für eine schnellstmögliche Alarmierung von Feuerwehr (Notruf 112) oder Polizei (Notruf 110) sorgen.