Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat angeordnet, dass ab dem 1. November 2021 das Geflügel in größeren Betrieben mit mehr als 1000 Stück in die Ställe muss. Diese Maßnahme wird zum Schutz des Hausgeflügels vor der Geflügelpest getroffen, wegen der besonderen Gefahr in Regionen mit großer Geflügeldichte und der mit einem Seuchenausbruch verbundenen hohen wirtschaftlichen Schäden.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist heute auf der Internetseite des Landkreises bekannt gemacht worden.
Mit den Zugvögeln, die im Herbst und Winter in unsere Region kommen, steigt wieder die Gefahr des Einschleppens der Geflügelpest in den Wildvogelbestand sowie in die Geflügelbestände in Mecklenburg-Vorpommern. In einigen europäischen Nachbarländern ist das starke Geflügelpestgeschehen des vergangenen Jahres erst gar nicht zum Stillstand gekommen, weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auf die gefährliche Situation hin. m vergangenen Herbst und Winter hatte es auch in Mecklenburg-Vorpommern viele Ausbrüche der Geflügelpest in den Geflügelbeständen gegeben. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte war davon mit mehreren großen Geflügelbeständen und Privathaltungen betroffen. Es mussten mehr als 70.000 Hühner getötet werden. Aktuell gibt es schon einen Ausbruch der Geflügelpest im Nachbarkreis Vorpommern Greifswald.
Deshalb sollten private und gewerbliche Geflügelhalter alle Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz unbedingt beachten.
Priorität hat, das Geflügel von Wildvögeln fernzuhalten. Deshalb darf keinesfalls im Freien gefüttert und getränkt werden. Einstreu und Futter müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugriff haben. Geflügelteile und Eierschalen von gekauften Eiern dürfen nicht verfüttert werden. Die Desinfektion der Schuhe vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls ist selbstverständlich zwingend notwendig. Eine besondere Ansteckungsgefahr besteht, wenn sich in den Geflügelausläufen Wasserflächen, wie Teiche, Bäche oder Feuerlöschteiche befinden. Diese sollten möglichst mit Netzen abgedeckt werden, um das Einfliegen von Wildenten und anderen Wasservögeln zu verhindern.
Zudem haben sich jederzeit Geflügelhalter sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse mit ihrem Bestand anzumelden. Wer ein Krankheitsgeschehen oder größere Verluste bei seinem Geflügel bemerkt, hat sofort das Veterinäramt zu informieren.