Die Rethmisch GmbH, mit Sitz im Industriegelände 1 von Möllenhagen, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von sechs Mikrogasturbinen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1,344 MW und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im vereinfachten Verfahren beantragt. Der Standort befindet sich in 17219 Möllenhagen, Industriegelände 1, Gemarkung Rethwisch, Flur 1, Flurstück 36/12.
Die Errichtung und der Betrieb der sechs Mikrogasturbinen soll die Effizienzsteigerung einer am Standort bereits vorhandenen und nicht genehmigungsbedürftigen Sandtrocknungsanlage bewirken. Hierzu saugen die Mikrogasturbinen Frischluft an und nutzen diese für die Verbrennung von Erdgas in den Mikrogasturbinen. Dabei wird elektrische Energie und erhitztes Abgas erzeugt. Das Abgas wird mit der vorgewärmten Luft aus der Kühlkammer der Sandtrocknung gemischt und als vorgewärmte Zuluft für den Hauptbrenner der Sandtrocknungsanlage genutzt.
Das StALU MS hat eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Nr. 1.2.3.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat überschlägig stattgefunden. Nach Einschätzung der zuständigen Behörde und unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG aufgeführten Kriterien, liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vor. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist damit nicht erforderlich. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien und ob besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Die Dokumentation der Vorprüfung wird gleichzeitig mit bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des BImSchG entscheiden.
Zu den wesentlichen Gründen wird auch auf die mitveröffentlichten Anlagen verwiesen.