Regulation des Wolfsbestandes in Mecklenburg-Vorpommern
Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus für Absenkung des Schutzstatus des Wolfes
Anlässlich der Debatte des Landtages über die Absenkung des Schutzstatus des Wolfes, spricht sich Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus dafür aus, den Bestand der Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern zu regulieren.
„Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt ist als oberste Naturschutz-behörde und oberste Jagdbehörde für die Einhaltung der artenschutz- und der jagdrechtrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Tierart bzw. die Wildart Wolf verantwortlich. Und es ist ein Erfolg des Artenschutzes, dass der Wolf wieder in unserem Land sesshaft werden konnte. Doch wie wir alle wissen, bringt die Zunahme der Wolfspopulation auch Konflikte mit sich.
Bis 15.10. dieses Jahres gab es bereits 134 Rissvorfälle mit 465 toten und 59 verletzten Tieren, von denen etwas mehr als die Hälfte der Fälle dem Wolf zuzusprechen sind. Aktuell zählen wir 19 Wolfsrudel im Land und vier Rudel, die zeitweise ins Land einpendeln. Im Zusammenhang mit den 473 Schadensfällen von 2007 bis 2023 - bei denen ein Wolf als Verursacher festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden konnte - wurden insgesamt 1.670 Tiere getötet und 492 Tiere verletzt. Die vom Land beglichene Schadenssumme beläuft sich in diesem Zeitraum auf ca. 232.800 Euro als Kompensationsleistung an Nutztierhalter. Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen wurden seit 2013 bis 2023 insgesamt in einem Umfang von etwa 2,911 Mio. Euro bewilligt. Für das Wolfsmanagement inklusive der Rissbegutachtung, der Koordination des Wolfsmonitorings, der Genproben und der Präventionsberatung sind in den Jahren 2024 und 2025 jährlich etwa 400.000 Euro im Haushalt geplant. Unsere zentralen politischen Ziele sind daher ganz klar: Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes sowie die vereinfachte Entnahme.
Bei der Umsetzung der Management-Ziele durch Umstufung des Wolfes in den Anhängen der Berner Konvention und FFH-Richtlinie befinden wir uns erfreulicherweise im Moment auf dem besten Wege. Bleibt zu hoffen, dass die Bundesumweltministerin hier im Interesse unserer Nutztierhalter auch Kurs hält. Das angestrebte Management setzt voraus, dass sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Maßgeblich für die Feststellung eines günstigen Erhaltungszustandes sind u.a. Monitoringdaten. Ich bitte daher die Bevölkerung, insbesondere die Jägerschaft und andere Landnutzer, Sichtungen zu melden und das Monitoring zu unterstützen.
Der Bund ist aufgefordert, die bereits seit Jahren angemahnten Rechtsänderungen rechtssicher auf den Weg zu bringen, ein regional differenziertes Bestands-management aufzugreifen und umzusetzen sowie mit der EU-Kommission in den notwendigen Dialog zu treten. Es muss möglich werden, zumindest Welpen aus dem Bestand zu entnehmen, um nicht Rudelstrukturen mit ihrem Sozialgefüge zu zerschießen.
Ich bin jedoch guter Hoffnung, dass vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen auf EU-Ebene – wenn auch mit ganz langem Atem – der Bund an der Schaffung der Rechtsgrundlagen für ein ordentliches Bestandsmanagement beim Wolf nicht mehr vorbeikommt. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Prävention, des Monitorings und des Managements sowie des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes MV, die die Tierhalterinnen und Tierhalter in unserem schönen Bundesland tatkräftig beim Herdenschutz unterstützen.“