Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat am Montag den neuen Wolfsmanagementplan für Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet.
Zuvor hatten der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., der NABU Mecklenburg-Vorpommern e. V. und der BUND Mecklenburg-Vorpommern e. V. sowie weitere Beteiligte dem Wolfsmanagementplan zugestimmt.
Zum größten Teil konnte inhaltlich Einigkeit erzielt werden, abweichende Positionen wurden kenntlich gemacht. Zu diesen strittigen Themen zählt die künftige einzelfallunabhängige Regulierung des Wolfsbestandes in Mecklenburg-Vorpommern, die momentan aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Der aktuelle Managementplan für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern wurde im Jahr 2010 veröffentlicht. In einem umfassenden Überarbeitungsprozess wurde nun ein neuer Wolfmanagementplan für M-V erstellt.
In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Weiterentwicklungen beim Thema Wolf. Daher wurde neben einer inhaltlichen Anpassung, der neue Managementplan neu strukturiert und thematisch erweitert.
Bereits der erste Managementplan wurde in einem breiten Dialogverfahren mit verschiedenen Interessenvertretern in der AG Wolf erarbeitet.
Für den Überarbeitungsprozess wurde 2020 die AG Wolf neu berufen. Da sich in den vergangenen Jahren einige Konfliktfelder neu ergeben haben, erfolgte die Erweiterung der AG um je einen Vertreter der Pferde-, Rinder- und der landwirtschaftlichen Wildtier-halterInnen. Zusammen mit der AG Wolf wurde der Managementplan durch kleinere thematische Arbeitsgruppen intensiv bearbeitet. Ende August wurde von Minister Dr. Backhaus in der AG Wolf der abschließende Entwurf des Planes vorgestellt und diskutiert. Seit heute liegen nun auch alle Zustimmungen der AG-Mitglieder vor, die Ihre Gremien damit befasst haben.
„In den vergangenen 10 Jahren haben sich zahlreiche Neuerungen zum Thema und im Umgang mit dem Wolf ergeben. Dazu zählen unter anderem eine deutliche gestiegene Wolfspopulation und damit einhergehend neue Konfliktfelder“, führt Minister Dr. Backhaus aus. „In der Diskussion wird von verschiedenen Seiten immer wieder gefordert, in ein aktives Bestandsmanagement einzutreten. Dies ist aber derzeit rechtlich nicht möglich. Solange für die Art Wolf nicht der günstige Erhaltungszustand erklärt worden ist, kann es keine Bewirtschaftung des Wolfsbestandes geben. Ich vertraue darauf, dass die neue Bundesregierung drauf hinarbeiten wird, dass Brüssel den günstigen Erhaltungszustand feststellt. Was den Managementplan für das Land angeht, freue ich mich sehr, dass wir diesen Prozess nun gemeinsam zum Abschluss bringen konnten. “
Für einige Konfliktfelder sind auf Bundes- und Landesebene bereits weitere Grundlagen erarbeitet worden. Für M-V wurden beispielsweise Förderrichtlinien im Zusammenhang mit dem Wolf erarbeitet, notifiziert und veröffentlicht. Weiter hat sich die Rechtsprechung zu der Thematik fortentwickelt und eine themenbezogene Anpassung des Bundesnaturschutzgesetztes erfolgte 2020.
„Diese Themenfelder wurden im neuen Managementplan aktualisiert, verbunden mit Empfehlungen und dem Aufzeigen von potentiellen Handlungsspielräumen in der Zukunft. Doch genau hier bestand nicht immer Einigkeit in der AG Wolf. Insbesondere hinsichtlich der Fragestellungen im Zusammenhang mit in die Zukunft gerichteten Herangehensweise beim Wolf, gab es einen erheblichen Diskussionsbedarf“, erläutert Minister Dr. Backhaus. „Es ist uns dennoch gelungen, im Managementplan auseinandergehende Auffassungen der einzelnen Verbände und sonstigen AG Mitglieder wie auch gemeinsame Zielstellungen kenntlich zu machen und auszuführen“.
Der Managementplan wird nach technischer Bearbeitung in Kürze veröffentlicht.