Mecklenburg-Vorpommern macht das Referendariat für den Schuldienst im ländlichen Raum attraktiver. Referendarinnen und Referendare können künftig während des Vorbereitungsdienstes einen Zuschlag zu ihren Bezügen erhalten, wenn sie sich auf Stellen mit einem bestimmten Profil bewerben. Bei diesen Stellen handelt es sich vorwiegend um Schulen in ländlich geprägten Regionen, die sich bisher erfolglos um die Gewinnung von Referendarinnen und Referendaren bemüht haben und bei denen der Lehrkräftebedarf besonders hoch ist. Auf diese Regelung haben sich die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes für Gute Schule 2030 verständigt.
„Ich freue mich, dass wir im Bildungspakt einen ersten gemeinsamen Erfolg erzielen konnten, mit dem wir den Unterricht insbesondere an Schulen im ländlichen Raum absichern wollen. Dort besteht ein hoher Bedarf an gut ausgebildeten Lehrkräften“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Im Bildungspakt haben wir vereinbart, dass für pauschal 10 Prozent aller Referendarinnen und Referendare im Land ein monatlicher Zuschlag eingeführt wird. Dieses Vorhaben können wir nun zum 1. April 2022 umsetzen und bis zu 86 Stellen ausschreiben, bei denen Referendarinnen und Referendare einen finanziellen Anreiz erhalten. Unsere Hoffnung ist, dass sich vermehrt Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst an einer Schule außerhalb der größeren Städte im Land entscheiden und anschließend dort auch bleiben“, so Martin.
„Mit der Zulage für ausgewählte und besonders schwer zu besetzende Referendariatsstellen im ländlichen Raum sind wir auf dem Weg für die notwendige und nachhaltige Verbesserung der Personalausstattung einen Schritt weiter“, sagten die GEW-Landesvorsitzenden Maik Walm und Annett Lindner. „Der Bildungspakt wirkt und die GEW MV wird sich darin weiter dafür einsetzen, die Arbeitsbelastung zu senken, die Attraktivität des Arbeits- und Ausbildungsplatzes Schule zu erhöhen und damit schulische Bildung landesweit und hochwertig sicherzustellen“, so Walm und Lindner.
„Als VBE sehen wir schon seit Jahren mit Sorge auf die Schulen im ländlichen Raum, bei denen es immer schwieriger wird, junge Lehrkräfte einzustellen“, sagte der VBE-Landesvorsitzende Michael Blanck. „Mit der Referendariatszulage ist ein erster wichtiger Schritt eingeleitet worden, um dem Lehrkräftemangel an diesen Schulen entgegenzuwirken. Dies wird die Attraktivität dieser Referendarstellen durchaus steigern. Und dass die Arbeit an den Schulen im ländlichen Raum durchaus Vorteile hat, werden die künftigen Lehrkräfte dann bei der täglichen Arbeit an diesen Einrichtungen selbst erkennen“, so Blanck.
„Diese Vereinbarung ist der Schritt in die richtige Richtung, um ausgebildete Lehrkräfte im Land zu halten. Dies darf aber nur ein Anfang sein, um MV attraktiver für Lehrkräfte zu machen. Die Absenkung der Pflichtstundenzahl muss der nächste Schritt sein“, betonte der Landesvorsitzende des Philologenverbandes Jörg Seifert.
Die Höhe des Zuschlags für Referendarinnen und Referendare, die in der Regel als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ernannt sind, beträgt 20 Prozent des monatlichen Anwärtergrundbetrages. Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, für das Lehramt für Sonderpädagogik und für das Lehramt an Regionalen Schulen erhalten laut Landesbesoldungsgesetz monatlich 1.467,28 Euro. Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an beruflichen Schulen erhalten monatlich 1.502,50 Euro.
Welche Stellen mit einem Zuschlag versehen werden, legt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vor jeder Ausschreibung neu fest. Mecklenburg-Vorpommern stellt viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare für den Schuldienst ein.
Stellen für das Referendariat, bei denen ein Zuschlag möglich ist, soll es an beruflichen Schulen unabhängig von ihrem Standort sowie an allgemein bildenden Schulen außerhalb der Städte Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund und Wismar geben.
Die Ausschreibungschancen erhöhen sich:
- an Schulen, deren Referendarstellen mehrfach nicht besetzt wurden,
- an Schulen, an denen es abzusehende Altersabgänge gibt,
- an Schulen, an denen es Bedarfsfächer nach der Lehrkräftebedarfsprognose gibt,
- oder an Schulen, an denen es einen hohen Seiteneinsteigeranteil im Verhältnis zu Lehrkräften mit Lehrbefähigung an der Schule gibt.
Das Land gewährt den Zuschlag für die Zeit des Vorbereitungsdienstes an der Ausbildungsschule. Um den Zuschlag zu erhalten, müssen Referendarinnen und Referendare folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen ihren Vorbereitungsdienst an der Ausbildungsschule absolvieren, für die sie eine Zulassung erhalten haben.
- Sie dürfen nicht vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Zweiten Staatsprüfung ausscheiden.
- Sie willigen ein, nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes drei Jahre als Lehrkraft an ihrer Ausbildungsschule tätig zu sein.