Hilfe bei Biberschäden
Wasser- und Bodenverbände bekommen 300.000 Euro für Biberschäden
Minister Dr. Backhaus hat einen Zuwendungsbescheid über 300.000 Euro an den Landesverband der Wasser- und Bodenverbände (WBV) übergeben. Das Landesgeld wird zur Mitfinanzierung von biberbedingten Aufwendungen bei der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung verwendet.
Der Minister erklärt: „Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass nach 2020/21 auch für 2024/25 wieder Mittel in Höhe von jährlich 300.000 Euro in den Landeshaushalt eingestellt werden. So können wir zu einer Kostenreduzierung bei den Gewässerunterhaltungsverbänden beitragen, die artenschutzrechtlichen Aufwendungen honorieren und zur Akzeptanz der Bevölkerung für die geschützte Art Biber verbessern.“
Den WBV entstehen jährlich etwas mehr als 600.000 Euro biberbedingte Unterhaltsaufwendungen, z. B. für zusätzliche Gewässerkontrollen und Reparaturen, für die Beseitigung von Abflusshindernissen und Schadstellen in Ufern und Anlagen oder für Präventivmaßnahmen zur Schadensvermeidung.
Der Biber ist eine geschützte Tierart, die sich dank des umfassenden Schutzes auch in M-V wieder verbreitet heimisch geworden ist. Als ein Tier, das seinen Lebensraum selbst gestalten kann, tritt es nicht selten in Konflikt zu menschlichen Nutzungen. Biber zu töten, ist grundsätzlich verboten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Natur und Indikator für eine naturnahe Gewässerentwicklung, wie sie sich die Gesellschaft wünscht.
„Mir ist wichtig“, so Minister Dr. Backhaus, „dass wir den Biber in unser Natur akzeptieren und diejenigen, die von seinem Wirken besonders betroffen sind, unterstützen.