Im Haus des Gastes, Straße der Deutschen Einheit 7 in Röbel/Müritz ist für den 22. November 2021 die nächste Fischereischeinprüfung angesetzt. Schriftliche Anmeldungen zu dieser Prüfung sind mindestens eine Woche vor dem angegebenen Prüfungstermin an das Amt Röbel-Müritz, Ordnungsamt, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz zu senden bzw. direkt im Ordnungsamt, Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz abzugeben und müssen daher spätestens am Montag, dem 15.11.2021, dort eingegangen sein.
Die Fischereischeinprüfung wird gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FschPrVO M-V) vom 11. August 2005, (GVOBl. M-V S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Juni 2010 (GVOBl. M-V S. 360) für das Amtes Röbel-Müritz bekanntgegeben.
Start der Fischereischeinprüfung ist der 22.11.2021, um 18:00 Uhr, im Haus des Gastes, Straße der Deutschen Einheit 7, 17207 Röbel/Müritz.
Mit der Anmeldung sind:
- Vor- und Familienname des Prüflings,
- Geburtsdatum und Geburtsort
- sowie Anschrift des Hauptwohnsitzes
einzureichen.
Ferner ist bei minderjährigen Antragstellern die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Entsprechende Anmeldeformulare zur Fischereischeinprüfung sind im Ordnungsamt des Amtes Röbel-Müritz erhältlich.
Gemäß Tarifstelle 304.3.1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (KostLEVO M-V) vom 12. September 2005 (GVOBl. M-V S. 459), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. April 2014 (GVOBl. M-V S. 154) werden für die Teilnahme an der Fischereischeinprüfung und Erteilung eines Zeugnisses oder eines Bescheides über das Nichtbestehen nach § 4 FschPrVO M-V Verwaltungsgebühren in Höhe von 15,00 EUR für Teilnehmer unter 18 Jahre; von 25,00 EUR für Teilnehmer über 18 Jahre erhoben.
Auch sind von dem sich zur Prüfung Anmeldenden die Kosten der von ihm mit der Anmeldung zur Prüfung beantragten Bereitstellung
eines Fragebogens in russischer Sprache in Höhe von 4,00 € je Fragebogen, eines Dolmetschers zu tragen.
Die Gebühren sind fällig mit Eingang der Anmeldung zur Fischereischeinprüfung im Amt Röbel-Müritz und zur Fälligkeit auf das Konto:
IBAN: DE80 1505 0100 0110 114400 - BIC: NOLADE21WRN
des Amtes Röbel-Müritz bei der Müritz-Sparkasse unter Angabe des Verwendungszwecks „Fischereischeinprüfung 2021, Name, Vorname (des Teilnehmers)“ zu überweisen bzw. in der Kasse des Amtes Röbel-Müritz, Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz bar einzuzahlen. Gleiches ist zutreffend für die Erstattung der o. a. Kosten.
Für die Teilnahme an der Prüfung werden nur die angemeldeten Personen zugelassen, die zur Fälligkeit die Gebühr entrichtet haben. Sofern die Gebühr überwiesen wird, ist dem Prüfer auf Verlangen am Tag der Prüfung durch die Vorlage des entsprechenden Kontoauszugs die fristgerechte Zahlung der Gebühr nachzuweisen.
Die Fischereischeinprüfung wird erst bei einer Anzahl von mindestens zehn Teilnehmern durchgeführt.
Für die Beantwortung etwaig bestehender Fragen steht Herr Schulz
Tel.: 03993180254
E-Mail: b.schulz@amt-roebel-mueritz.de
gern zur Verfügung.