DEHOGA-Verband MV: "Wir können und wir dürfen das nicht kontrollieren!"
Superman, Mickey Mouse, Donald Duck und viele weitere Persönlichkeiten haben laut den Gästelisten der Restaurants auch die Mecklenburgischen Seenplatte besucht. Doch diese Namen befinden sich lediglich auf den sogenannten Corona-Liste der Restaurantbesucher. Fiktive Namen, die durch die wirklichen Gäste als Alias genutzt werden. Laut Bundesregierung und auch der MV-Führungsriege drohen bei Falschangaben Bußgelder von mindestens 50 Euro. Doch wer soll das kontrollieren? Der DEHOGA-Verband in Mecklenburg-Vorpommern sagt ganz klar: „Wir können und wir dürfen das nicht kontrollieren.“
Die neue Bußgeldverordnung tritt ab heute in Kraft und steht andere Maßnahmen in der neuen Corona-Schutzverordnung, die zunächst bis 31. Oktober 2020 gilt. In einer ersten Version hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten gesagt, die Gaststättenbetreiber müssten bei falsch ausgefüllten Gästelisten die Bußgelder bezahlen. Mittlerweile hat ein Regierungssprecher korrigiert, das Bußgeld soll von den Gästen bezahlt werden. "Ergänzend werden die Wirte aufgefordert, die Plausibilität der Angaben zu überprüfen", so der Sprecher. Doch dürfen die Gastronomen keine Ausweise im Zuge der Feststellung kontrollieren. Demnach sollen künftig die Ordnungsämter "strenger stichprobenartig kontrollieren".