Einstieg in Mecklenburg-Vorpommern künftig ab 18 Jahren möglich
„Die Suche nach Nachwuchs wird in allen Branchen schwieriger. Wir müssen uns veränderten Gegebenheiten anpassen. Daher erweitern wir rechtzeitig das mögliche Einstiegsalter für eine Ausbildung im Justizvollzug, um auch in Zukunft eine ausreichende Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern zu haben", so Justizministerin Katy Hoffmeister. Das Mindestalter wird von 21 auf 18 Jahre gesenkt. Dabei bleiben wir dennoch bei unserem Grundsatz, Menschen mit besonderen Lebenserfahrungen einstellen zu wollen und rücken auch von unserem bewährten Anforderungs- und Leistungsprofil nicht ab. Denn wir haben festgestellt, dass viele, die jünger als 21 Jahre sind, bereits über einen erstaunlichen Erfahrungsschatz verfügen und sich durch die bisherige Einstellungspraxis anderweitig orientierten. Auch diesen Bewerbern wird nun der attraktive und sichere Arbeitsplatz im Vollzug angeboten werden.
Die Biografien der Justizvollzugsanwärterinnen und Justizvollzugsanwärter werden künftig also noch vielfältiger sein, was der Zusammenarbeit im Vollzug nützlich ist“, so Justizministerin Hoffmeister bei der Begrüßung von 30 Anwärterinnen und Anwärter. Die 30 Frauen und Männer gehören zu zwei Lehrgängen, die im Frühjahr und Sommer gestartet waren. Wegen der Corona-Maßnahmen waren ihre Vereidigungen nicht wie üblich in der Bildungsstätte Justizvollzug Güstrow gefeiert worden. Sie wurden stattdessen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten vereidigt. Die Feier wurde im Justizministerium nachgeholt.
Anfang Oktober hatten 19 weitere Frauen und Männer ihre Ausbildung im Justizvollzug als dritter Lehrgang in diesem Jahr begonnen. Ministerin Hoffmeister betont: „Wir konnten in dieser Legislaturperiode die Einstellungszahlen von 20 auf maximal 60 pro Jahr verdreifachen. Auch im Vollzug handeln wir und reagieren auf den demografischen Wandel.“ Derzeit sind 20 neue Ausbildungsstellen ausgeschrieben.