Atemalkoholtest hat einen Wert von 2,19 Promille ergeben
Am 24.09.2020 gegen 21:10 Uhr hat ein aufmerksamer Zeuge die Polizei informiert, dass er ein Fahrzeug in Malchow zum Anhalten gebracht hat, da das Fahrzeug zuvor eine stark auffällige Fahrweise aufzeigte. Demnach ist der besagte Fahrzeugführer direkt vor dem Zeugen gefahren. Demnach befuhr der Zeuge die B192 aus Richtung Röbel kommend in Richtung Malchow und beobachtete, wie der direkt vor ihm fahrende Fahrzeugführer in Schlangenlinien und mehrfach gegen einen Bordstein fuhr, keinen Richtungsanzeiger benutzte und abrupt und ohne erkennbare Gründe abbremste. Auf Grund dieser gefährlichen Fahrweise entschloss sich der couragierte Zeuge, das besagte Fahrzeug zu überholen und zum Anhalten zu bewegen. Dies ist im in der Kurzen Straße in Malchow gelungen. Danach informierte er die Polizei.
Als die Polizeibeamten des Polizeireviers Röbel in Malchow eintrafen, nahmen sie sofort Atemalkoholgeruch bei dem gestoppten 39-jährigen deutschen Fahrzeugführer wahr. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest hat einen Wert von 2,19 Promille ergeben. Der 39-Jährige wurde anschließend zur Blutprobenentnahme in das Klinikum in Röbel verbracht. Nach der Sicherstellung seines Führerscheines und der Belehrung, dass er nun kein Kraftfahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen darf, wurde er aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Ermittlungen wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr wurden in der Kriminalkommissariatsaußenstelle Röbel aufgenommen.
An dieser Stelle bedankt sich die Polizei ausdrücklich bei dem couragierten Zeugen! Durch sein Einschreiten konnte Schlimmeres verhindert werden, so dass niemand verletzt wurde.